Betreff
Fortschreibung Sozialbericht - Fristverlängerung
Vorlage
1384-StR/2013
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Verlängerung der Frist zur Abgabe des Sozialberichtes der Stadt Eisenach bis zum

 

30.06.2014


Begründung:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Sozialberichtes wurden die abgefragten Daten sowie Daten des Statistischen Landesamtes Thüringen und der Bundesagentur für Arbeit erfasst und in Tabellen und Diagrammen zusammengestellt. Diese Zusammenstellung erfordert mehr Aufwand, als bisher angenommen und ist noch nicht abgeschlossen.

Darüber hinaus sollen bzw. müssen die erfassten Daten mit den gesetzlichen Vorschriften versehen und erläutert werden. Diese Erläuterungen erfordern gleichfalls einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Hiermit kann erst nach der Zusammenstellung aller Daten begonnen werden.

Für den ersten Sozialbericht der Stadt Eisenach vom April 1999 war das Jugendamt verantwortlich. Daher war dem Sozialamt der aus der Fortschreibung entstehende Arbeitsaufwand in dieser Größenordnung nicht bekannt. Anderenfalls wäre durch das Sozialamt die erste Fristverlängerung nicht nur bis zum 30.11.2013 gestellt worden.

Hinzu kommt, dass dem Sozialamt für die Erfüllung der Aufgabe kein Personal zur Verfügung steht, so dass die Aufgabenerledigung neben der täglichen Arbeit gemacht werden muss.

Bisher wurden bereits 47 Seiten mit den Daten der Bundesagentur für Arbeit (SGB II und SGB III), dem Statistischen Landesamt Thüringen in Tabellen erfasst und in Diagrammen dargestellt.

Dem Sozialamt wurden nunmehr im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zusätzliche Aufgaben übertragen.

Die Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH prüft derzeit die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII in der Stadt Eisenach.

Weiterhin hat das Land Thüringen einen Gutachter beauftragt, alle die vom Land zu erstattenden Aufgaben bei allen Sozialhilfeträgern zu prüfen.

Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand, die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich ist im Rahmen dieser thüringenweiten Prüfung eine Tiefenprüfung für vier Sozialhilfeträger angekündigt worden.

Nebenbei benötigt das Sozialgericht eine Zuarbeit in Bezug auf die Unterkunftsrichtlinie.

Darüber hinaus muss die Richtlinie zur Erbringung von einmaligen Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII überarbeitet werden.

Alle diese zusätzlichen Aufgaben führen dazu, dass der Termin zur Vorlage verlängert werden muss.

Sollte die Fertigstellung der Fortschreibung des Sozialberichtes vor der Fristverlängerung 30.06.2014 erfolgen können, wird der Bericht selbstverständlich zur frühest möglichen Zeit abgeben werden. Es kann aber aufgrund der Prüfungen durch die Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Gutachter des Freistaates Thüringen auch zu einem erneuten Antrag auf Fristverlängerung kommen.

Der Sozialbericht ist eine freiwillige Aufgabe und im Sozialamt gibt es keine Stelle für einen Sozialplaner.