Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 059 des Sozialamtes im übertragenen Wirkungskreis
Vorlage
1376-HFA/2013
Aktenzeichen
50
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.   Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises          
059 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von    53.100,00 €
für das Jahr 2013.

 

Die Deckung erfolgt durch Berücksichtigung von Mehreinnahmen   
in den Haushaltsstellen
                                   

42110.161000                         in Höhe von     48.005,00 €

42110.161200                         in Höhe von       4.950,25 €

42410.161000                         in Höhe von          144,75 €

Gesamt                                                              53.100,00€

 


II. Begründung

 

Durch das Urteil des BVG im August 2012 werden erhöhte Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (Regelbedarfsstufen analog SGB XII) gezahlt.

Seit August 2012 ist ein verstärkter Zugang von Asylbegehrenden zu verzeichnen. Damit verbunden ist eine erhöhte Aufnahme für das Jahr 2013 von Asylbewerbern in der Stadt Eisenach von 44 Personen, bis jetzt 42 Personen (Wegzug/Heimreise/Veränderung des Aufenthaltstitels im Laufe des Jahres 30 Personen), weitere Aufnahmen sind angekündigt. Derzeit leben in der Stadt 91 Asylbewerber.

Ebenfalls verbunden damit ist die zusätzliche Anmietung und Ausstattung von Wohnraum. Es wurde eine Hochrechnung für die Monate November und  Dezember 2013 sowie Januar 2014 vorgenommen, so dass noch Gelder für diesen Bereich benötigt werden.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 528.470,00 € eingestellt. Durch steigende Fallzahlen erhöhen sich die Ausgaben, so dass ein Mehrbedarf in Höhe von 53.100 € besteht.

 

Aufgrund der erhöhten Personenzahl ist demgegenüber auch mit Mehreinnahmen zu rechnen.

 

Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz – ThürFlüKEVO – werden für die Bereiche Leistungen, Unterkunft und Sozialbetreuung quartalsweise 90% der Kosten durch das Land vorausgezahlt. Die Spitzabrechnung erfolgt im Quartal danach. Somit erhalten wir für das 4. Quartal 2013 die Spitzabrechnung erst im I. Quartal 2014.