Betreff
Aufhebung der haushaltwirtschaftlichen Sperre i. H. v. 162.155,00 € in der Haushaltsstelle 61510.987110 - Entwicklungsmaßnahme "Industrietal Hörsel", Eichrodter Weg
Vorlage
1385-HFA/2013
Aktenzeichen
61.23.16 Eichrodter Weg Stundung
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Haushaltsstelle 61510.987110 – Entwicklungsmaßnahme „Industrietal Hörsel”, Eichrodter Weg – Zuschuss an Treuhänder LEG in Höhe von 162.154,61 € zur Begleichung des offenen Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruchs der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) zur städtebaulichen Entwicklungmaßnahme “Eichrodter Weg” auf Grund der auslaufenden Stundungsvereinbarung zum 31.12.2013.


II. Begründung

 

Auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten aus dem städtischem Treuhandkonto wurde bereits im Jahr 2007 in einer “Vereinbarung zur Stundung des Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruches der LEG zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Eichrodter Weg” im Entwicklungsprojekt Eisenach-Ost “Industrietal Hörsel” (04.10./30.10.2007) – im Weiteren “Ausgangsvereinbarung” genannt – sowie mit der 1. Änderung der Ausgangsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und der LEG Thüringen die Stundung der bis 31.12.2011 aufgelaufenen offenen Honorarforderungen der LEG Thüringen in Höhe von 219.198,26 € sowie die Verzinsungs- und Tilgungsmodalitäten geregelt.

 

Entgegen der in § 3 Abs. 3 vereinbarten Pflicht der Stadt, die Erfüllung der am 31.12.2011 noch bestehenden offenen Honoraransprüche der LEG gegebenenfalls aus Haushaltsmitteln abzusichern, konnte bis zum 31.12.2011 eine noch offene Forderung der LEG in Höhe von 162.154,61 € nicht ausgeglichen werden. Dieser Betrag berücksichtigte einen Tilgungsbetrag von 37.538,69 € und eine Zinsgutschrift der LEG (mit Tilgungswirkung) bis 31.12.2011 in Höhe von 19.504,96  €.

 

Die Parteien hatten sich geeinigt, dass die verbleibenden offenen Honorarforderungen der LEG in Höhe von 162.154,61  weiter von der Stadt anerkannt und deren Verzinsung und Tilgung für den Zeitraum ab dem 01.01.2012 durch eine weitere Ergänzung zur Ausgangsvereinbarung geregelt werden.

 

Deshalb wurde eine 2. Änderung der Ausgangsvereinbarung geschlossen:

 

Darin ist u.a. geregelt, dass die Stadt Eisenach  rechtzeitig sicherstellt,  dass sämtliche der LEG gegenüber der Stadt zustehenden Honorar- und Zinsansprüche erforderlichenfalls aus eigenen Haushaltsmitteln beglichen werden, wenn das Treuhandvermögen zum Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “Eichrodter Weg”, spätestens aber am 31.12.2013, nicht zum vollständigen Ausgleich der Ansprüche ausreicht. Die LEG kann in diesem Fall die Zahlung der Ansprüche direkt von der Stadt verlangen.

 

Aus dem Treuhandvermögen kann diese Summe nicht beglichen werden. Deshalb wurden städtische Mittel in den Haushalt 2013 eingeplant. Um die Freigabe des  Betrages von 162.154,61 € wird gebeten.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 )    Stundungsvereinbarung –  2. Änderung