I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der
Haushaltsstelle 61510.987110 – Entwicklungsmaßnahme „Industrietal Hörsel”,
Eichrodter Weg – Zuschuss an Treuhänder LEG in Höhe von 162.154,61 € zur
Begleichung des offenen Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruchs der
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) zur städtebaulichen
Entwicklungmaßnahme “Eichrodter Weg” auf Grund der auslaufenden
Stundungsvereinbarung zum 31.12.2013.
II. Begründung
Auf Grund von
Zahlungsschwierigkeiten aus dem städtischem Treuhandkonto wurde bereits im Jahr
2007 in einer “Vereinbarung zur Stundung des Vergütungs- und
Aufwendungsersatzanspruches der LEG zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ““Eichrodter
Weg” im Entwicklungsprojekt Eisenach-Ost “Industrietal Hörsel””
(04.10./30.10.2007) – im Weiteren “Ausgangsvereinbarung” genannt – sowie mit
der 1. Änderung der Ausgangsvereinbarung zwischen der Stadt Eisenach und der
LEG Thüringen die Stundung der bis 31.12.2011 aufgelaufenen offenen
Honorarforderungen der LEG Thüringen in Höhe von 219.198,26 € sowie die
Verzinsungs- und Tilgungsmodalitäten geregelt.
Entgegen der in § 3 Abs. 3 vereinbarten Pflicht der Stadt, die Erfüllung der am 31.12.2011 noch bestehenden offenen Honoraransprüche der LEG gegebenenfalls aus Haushaltsmitteln abzusichern, konnte bis zum 31.12.2011 eine noch offene Forderung der LEG in Höhe von 162.154,61 € nicht ausgeglichen werden. Dieser Betrag berücksichtigte einen Tilgungsbetrag von 37.538,69 € und eine Zinsgutschrift der LEG (mit Tilgungswirkung) bis 31.12.2011 in Höhe von 19.504,96 €.
Die Parteien hatten sich geeinigt, dass die verbleibenden offenen Honorarforderungen der LEG in Höhe von 162.154,61 € weiter von der Stadt anerkannt und deren Verzinsung und Tilgung für den Zeitraum ab dem 01.01.2012 durch eine weitere Ergänzung zur Ausgangsvereinbarung geregelt werden.
Deshalb wurde eine 2.
Änderung der Ausgangsvereinbarung geschlossen:
Darin ist u.a. geregelt,
dass die Stadt Eisenach rechtzeitig
sicherstellt, dass sämtliche der LEG
gegenüber der Stadt zustehenden Honorar- und Zinsansprüche erforderlichenfalls
aus eigenen Haushaltsmitteln beglichen werden, wenn das Treuhandvermögen zum
Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme “Eichrodter Weg”, spätestens
aber am 31.12.2013, nicht zum vollständigen Ausgleich der Ansprüche
ausreicht. Die LEG kann in diesem Fall die Zahlung der Ansprüche direkt von der
Stadt verlangen.
Aus dem Treuhandvermögen kann
diese Summe nicht beglichen werden. Deshalb wurden städtische Mittel in den
Haushalt 2013 eingeplant. Um die Freigabe des
Betrages von 162.154,61 € wird gebeten.
Anlagenverzeichnis: