Betreff
Aufhebung der hauswirtschaftlichen Sperre der Haushaltsmittel des Deckungskreises 0040 (Jugendamt, Zuschüsse Jugendhilfe) in Höhe von 19.300 €
Vorlage
1390-HFA/2013
Aktenzeichen
51.2-2013 sJSA
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der mit Beschluss vom 16.10.2013 erlassenen hauswirtschaftlichen Sperre des Deckungskreises 0040 (Jugendamt, Zuschüsse Jugendhilfe) in Höhe von 19.300 €.


II. Begründung

 

Das Land Thüringen legte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) Ende Mai 2013 eine „Richtlinie über die  Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ auf, die am 01.07.2013 in Kraft trat und bis zum 30.06.2016 befristet. 

 

Die Stadtverwaltung hat entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die Landesfördermittel aus der Richtlinie schulbezogene Jugendsozialarbeit  fristgemäß zum 01.07.2013 beantragt.

Mit Förderbescheid vom 31. Juli 2013 erhielt die Stadt für den Förderzeitraum 01.08. bis 31.12.2013 eine Zuwendung in Höhe von maximal 74.217,00 € für die Umsetzung von neuen Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit. Für 2014 sind 249.076,00 € für solche Vorhaben in Aussicht gestellt. Für 2015 stehen Landesfördermittel im Rahmen einer landesseitigen Verpflichtungsermächtigung für die benötigten Ausgaben bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zur Verfügung.  

 

Grundlage für die Leistungserbringung ist das Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, das am 12.09.2013 entsprechend Punkt 3.1 der Landesrichtlinie vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde.

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Maßnahmen zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit i. V. m. der dazu gehörigen Landesrichtlinie sowie der vorliegenden Mittelabrufe der freien Träger ist es entgegen der ursprünglichen Kalkulation notwendig, die Haushaltsmittel im DK 040 in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.

Von den ursprünglich geplanten Mittel im DK 040 (816.420,00 €) werden zum jetzigen Zeitpunkt ausgabeseitig bis zum Jahresende Mittel in Höhe von 811.348,85 €  benötigt.   

 

Einnahmeseitig werden die Mittel für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in Umsetzung der Landesrichtlinie vollständig aus Landesmitteln gedeckt.