I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der mit Beschluss
vom 16.10.2013 erlassenen hauswirtschaftlichen Sperre des Deckungskreises 0040
(Jugendamt, Zuschüsse Jugendhilfe) in Höhe von 19.300 €.
II. Begründung
Das Land Thüringen legte auf der Grundlage des § 13 Abs. 2
SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung
und Förderung der Jugendämter) Ende Mai 2013 eine „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen
Jugendsozialarbeit“ auf, die am 01.07.2013 in Kraft trat und bis zum 30.06.2016
befristet.
Die Stadtverwaltung hat entsprechend des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (Beschluss- Nr.: JHA/042/2013) die
Landesfördermittel aus der Richtlinie schulbezogene Jugendsozialarbeit fristgemäß zum 01.07.2013 beantragt.
Mit Förderbescheid vom 31. Juli 2013 erhielt die Stadt für den
Förderzeitraum 01.08. bis 31.12.2013 eine Zuwendung in Höhe von maximal 74.217,00
€ für die Umsetzung von neuen Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit.
Für 2014 sind 249.076,00 € für solche Vorhaben in Aussicht gestellt. Für 2015 stehen
Landesfördermittel im Rahmen einer landesseitigen Verpflichtungsermächtigung für
die benötigten Ausgaben bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 zur Verfügung.
Grundlage für die Leistungserbringung ist das Rahmenkonzept für die schulbezogene
Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach, das am 12.09.2013 entsprechend Punkt
3.1 der Landesrichtlinie vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen
Maßnahmen zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit i. V. m. der dazu gehörigen
Landesrichtlinie sowie der vorliegenden Mittelabrufe der freien Träger ist es entgegen der ursprünglichen
Kalkulation notwendig, die
Haushaltsmittel im DK 040 in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.
Von den ursprünglich geplanten Mittel im DK 040 (816.420,00 €) werden
zum jetzigen Zeitpunkt ausgabeseitig bis zum Jahresende Mittel in Höhe von
811.348,85 € benötigt.
Einnahmeseitig werden die Mittel für die
schulbezogene Jugendsozialarbeit in Umsetzung der Landesrichtlinie vollständig
aus Landesmitteln gedeckt.