Betreff
Anfrage FDP-Stadtratsfraktion - Sachstandsberichte Bauleitplanverfahren
Vorlage
AF-0517/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Zum Bauleitplanverfahren Nr. 23.1.1Ä “Landschaftskorridor Prellerstraße” wird ausgeführt: “Der Antrag der Fachverwaltung bei der Finanzverwaltung auf Freigabe der finanziellen Mittel zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen – zunächst 12.000 € (ohne Gutachterkosten) – wurde gestellt. Der notwendige Vertragsabschluss wird bei Mittelfreigabe vorbereitet und zeitnah erfolgen.

Wurden die Mittel freigegeben, so dass der notwendige Vertragsabschluss vorbereitet und  zeitnah erfolgen kann?

2.      Zum B-Plan Nr. 12.1 “AWE Stammwerk” wird ausgeführt: “Anfang März(2013) erfolgten die letzten Abstimmungen mit dem beauftragten Büro sowie dem Architekten des Investors.” Auf Anfrage der SPD im September antwortete die Oberbürgermeisterin: “Der abgestimmte 1. Entwurf wird zur Billigung und zum Beschluss … in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt.”     
In welcher der nächsten Sitzungen wird der Beschluss vorgelegt?                   

3.      Auf Anfrage der CDU im Januar 2013 zum B-Plan Nr. 6 “Tor zur Stadt” antwortete die Oberbürgermeisterin: “Darum wird der neuerliche Planentwurf … dem Stadtrat in jedem Fall noch 2013 vorzulegen sein.”

Wird es aufgrund der Aussage der Oberbürgermeisterin noch im Dezember eine Sitzung des Stadtrates geben, um den Planentwurf noch in 2013 vorzulegen?
(Wenn nein, warum nicht und wann wird das sein?)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die erforderliche Mittelfreigabe erfolgte seitens der Finanzverwaltung zunächst nicht. Erst mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. Oktober 2013 wurde die Fachverwaltung in die Lage versetzt, einen erneuten Freigabeantrag zu stellen, welcher zur Entscheidung vorgelegt ist. Die Auftragsvergabe soll nunmehr auf Grundlage der Freigabeentscheidung bis zum 31.12.2013 erfolgen. Es ist unter Berücksichtigung der Laufzeit der betreffenden Veränderungssperre zunächst ein Bearbeitungszeitraum bis Februar 2015 vorgesehen.

 

Zu 2.

Im April 2013 wurde seitens des Freistaates die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Hörsel verfügt, wodurch sich die Rechtskonstellation für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanes veränderte. Zunächst war eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen, deren Inhalte in den Planentwurf zu integrieren waren. Nachdem dies abgearbeitet war und die Abstimmungen fortgeführt werden konnten, wurde der Fachverwaltung im September 2013 ein Gutachten übermittelt, welches eine Potential- und Auswirkungsanalyse des beabsichtigten Vorhabens “Möbelmitnahmemarkt” beinhaltet. Dieses Gutachten wurde dem Vorhabenträger mit der Maßgabe vorgelegt, dem Baudezernat nach inhaltlicher Prüfung das Festhalten an dem Vorhaben und die Übernahme der damit verbundenen Aufwendungen für die Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu versichern. Die Rückantwort wird erwartet.

 

Zu 3. Nach Bewertung des Beteiligungsergebnisses vom Winter 2011/2012 durch die LEG Thüringen (als Auftragnehmer für die Planungsleistungen) und die Fachverwaltung sowie nach Wichtung insbesondere der eingegangenen verwaltungsseitigen Stellungnahmen wurde dem Stadtrat Anfang Juni 2013 ein Vorschlag zum weiteren Verfahrensfortgang vorgelegt und von diesem gebilligt. Sodann wurden die vertragsseitigen und fördertechnischen Abstimmungen mit dem Planungsbüro geführt. Mitte Juli trat eine neue Honorarordnung (HOAI) in Kraft, die neuerlichen Abstimmungsaufwand bewirkte. Zudem war sowohl von der LEG (als Geschäftsbesorger) als auch im Sachgebiet Stadtplanung ab dem Spätsommer intensive Zuarbeit zur Finanzierungssicherung des Gesamtprojektes “Tor zur Stadt” zu leisten.

Dennoch wurden die erforderlichen Verhandlungen erfolgreich geführt und das Vertragsangebot des Auftragsnehmers wird erwartet. Die fachlich- inhaltlichen Abstimmungen zu Planungsinhalten, umweltfachlicher Begleitplanung und Lärmgutachten haben stattgefunden bzw. sind terminiert. Bevor eine Billigung des erwarteten Planentwurfs durch den Stadtrat erfolgen kann, sind noch intensive verwaltungsinterne Abstimmungen erforderlich. Da mit einer Fortführung der Maßnahme ZOB, deren Genehmigungsgrundlage der Planentwurf sein wird,   nicht bis Jahresbeginn 2014 gerechnet werden kann und auch hier noch erheblicher Planungsvorlauf erforderlich sein wird, werden sich die eingetretenen Verzögerungen nicht nachteilig auswirken. Mit Vorlage eines neuen Planentwurfes beim Stadtrat ist nach aktueller Einschätzung nicht vor dem Frühjahr 2014 zu rechnen.