Betreff
Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für:
1. 61500.950170 Esplanade
2. 61500.950180 Straße hinter der Kirche
Vorlage
1393-HFA/2013
Aktenzeichen
66 11 07 01
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der mit Beschluss vom 16.10.2013 erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre  für die HH-Stellen:

  1. 61500.950170 Esplanade
  2. 61500.950180 Straße hinter der Kirche

II. Begründung

 

Zu 1.

 

Esplanade

 

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950170 -614.300 €

Einnahmehaushaltstselle:      61500.361170 -391.500 € Landeszuweisungen

                                                61500.367170 -187.800 € sanierungsbedingte Einnahmen

                                                61500.368170 -  25.000 € Spenden

 

Die Verkehrssicherheit in Teilbereichen der Esplanade ist bereits jetzt nicht mehr gegeben. Wie durch die ingenieurtechnische Untersuchung durch Reiser + Schlicht Ingenieure GbR aus Weimar bestätigt wurde, sind die Stützwände sehr desolat. Es ist zu befürchten, dass im Bereich Brunnenkeller eine Stützwand kurzfristig versagen und zusammenbrechen wird, was zur Teilsperrung der Vorfläche führt. Der Bauzustand verschlechtert sich ständig. Eine Sanierung ist nach Überprüfung schon jetzt wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll; ein Neubau beider Stützwände östlich und westlich des Brunnenkellers unabdingbar.

 

Lediglich für die Wand neben der Toilettenanlage wäre eine Instandsetzung möglich, diese ist dann aber kurzfristig erforderlich. Trotz reduzierter Lastannahmen zur Befahrung der Esplanade (10 kN/qm anstelle bei voller bei voller Lasteintragung von 41 kN/qm) ist zum Einbau der erforderlichen Stahlbetonverstärkung incl. notwendiger Baugrube nicht nur der Gehweg, sondern auch die Straße hinter der Kirche zu mindest in einer Breite von 1m aufzugraben. Eine Wiederherstellung der Straße (Pflasterfläche) ist bei dem jetzigen Zustand ausgeschlossen, so dass der komplette Straßenbau anschließen muss. Hinzu kommt, dass der zustand der Fahrgasse äußerst kritisch ist (großflächige Verdrückungen und Absenkungen).

 

Die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Esplanade und die Erneuerung  bzw. Instandsetzung der Stützwände einschließlich des angrenzenden Straßenraumes sind technisch unabdingbar und unaufschiebbar.

 

Zu 2.

 

Straße hinter der Kirche

 

Ausgabehaushaltsstelle:         61500.950180 -300.000 €

Einnahmehaushaltstselle:      61500.368180 -240.000 € Landeszuweisungen

                                               

Es ist nicht auszuschließen, dass es mit eintretendem Frost-/Tauwechsel zum Versagen der Funktionsfähigkeit der Straße kommt. Eine Komplettsperrung der Straße mit entsprechenden Umleitungsverkehren, sowohl für den ÖPNV als auch für den Liefer- und Individualverkehr, wäre die Folge. Außerdem ist die Entwässerungssituation von Esplanade und Georgenkirche nur über eine neue Anbindung der Straße hinter der Kirche zu realisieren. Hierzu muss zwingend Kanalbau erfolgen, um die Maßnahme Esplanade erfolgreich umsetzen zu können.

 

Die Baumaßnahme Esplanade (Stützwand) ist ohne umfangreiche Eingriffe in den Baukörper der Straße nicht umsetzbar. Das Bauvorhaben der Straße wäre vor der Maßnahme Esplanade für sich umsetzbar, allerdings sinnvoller Weis nur, wenn zeitgleich die entsprechenden Voraussetzungen für das Folgeobjekt Esplanade geschaffen werden (Entwässerung und Stützwände). Lediglich die Abstimmung und ineinandergreifende Durchführung beider Baumaßnahmen führt zu  einer wirtschaftlichen Lösung mit entsprechender Kostenminimierung. Hierbei ist zu beachten, dass entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros zur Kostenreduzierung sinvoll sit, alle drei Stützwände zeitgleich zu ertüchtigen.

 

Die Baumaßnahme ist aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

 

Die Vorhaben Esplanade und Straße hinter der Kirche sind technisch so aneinander gekoppelt, dass sie als Einheit – Markt Südseite/Esplanade - zu sehen sind.