Betreff
Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 9.299,54 € in der Hhst. - 63000.983000 Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage
Vorlage
1395-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der HH-Stelle 63000.983000 Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage in Höhe von 9.299,54 €.

 


II. Begründung

 

1.

Für die Baumaßnahme Fahrzeugabgasabsauganlage in der Feuerwache wurden im Haushatlsjahr 2012 finanzielle Mittel in Höhe von 60.000,00 € bereitgestellt. Der Einbau der Abgasabsauganlage erfolgte im Jahr 2013. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgte im September 2013. Die Prüfung der Schlussrechnung lt. Aufmaß ergab, dass die Kosten für das Bauvorhaben einschließlich der Honorarkosten lt. Ingenieurvertrag abschließend bei 63.615,55 € liegen. Um die vorliegende Honaraschlussrechnung des Planungsbüros begleichen zu können, ist in der Haushaltsstelle 13000.940000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.615,55 € erforderlich.

Die Deckung der Mehrausgabe in dieser Haushaltstelle ist durch eine Minderausgabe in gleicher Höhe in der Haushaltsstelle 63000.983000 Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage möglich. Entsprechend des Zahlungsplanes für 2013 sind die Ausgaben gegenüber der Veranschlagung geringer ausgefallen, so dass in der Hhst 63000.983000 finanzielle Mittel i.H. von 9.299,54 € zur Verfügung stehen.

Um die Deckung der Mehrausgabe in der Hhst 13000.940000 über 3.615,55 € über die Minderausgabe in der Hhst. 63000.983000 in gleicher Höhe zu ermöglichen, ist die Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung in der Hhst. 63000.983000 über 3.615,55 €  erforderlich.

 

2.

Für das Vorhaben Umgestaltung Goldschmiedenstraße ist eine Summe von 20.000,00 € in der Hhst. 61500,950210 für die laufende Planung bereitgestellt. Weitere 20.000,00 € werden benötigt, um den städtischen Anteil abzusichern. Damit können Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Die Mittel für die Goldschmiedenstraße können über eine überplanmäßige Ausgabe mit Deckung aus der zur Freigabe beantragten Hhst. 63000.983000 in Höhe von 5.683,99 € aufgestockt werden. Der fehlende Betrag zur Gesamtsumme von 40,- T€ Eigenmittel ist über eine weitere üpl. Ausgabe aus einer weiteren Hhst. 61500.987930 – Ganzjahres Konzept Rennsteig (siehe folgenden Antrag auf Aufhebung einer Haushaltssperre) – überplanmäßig bereit gestellt.

Um den Eigenanteil für die Goldschmiedenstraße in der Hhst. 61500.960210 zu sichern, ist die Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Hhst. 63000.983000 für die Höhe des verbleibenden Anteils von 5.683,99 €  erforderlich.