Betreff
Einwohneranfrage - Nebentätigkeit des Bürgermeisters
Vorlage
EAF-0044/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es richtig, dass Herr Bürgermeister Ludwig noch immer Gesellschafter seiner Firma PPP Ludwig GmbH ist?

2.      Wenn ja, muss die Oberbürgermeisterin nicht von einem Interessenkonflikt des Bürgermeisters ausgehen, auch vor dem Hintergrund, dass die Fa. Juwi Holding als Partner seiner Firma auftritt?

3.      Was unternimmt die Oberbürgermeisterin gegen eine solche Doppeltätigkeit und den möglichen Interessenkonflikt?

4.      Stehen einer solchen Doppelfunktion – politisches Amt des Bürgermeisters und Baudezernenten und Gesellschafter einer privaten Firma - rechtliche Vorschriften entgegen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Gemäß § 18 Absatz 6 der Geschäftsordnung sind Einwohneranfragen, welche in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln wären, nicht zulässig. Ihre Einwohneranfrage bezieht sich auf eine Personalangelegenheit, welche der nichtöffentlichen Behandlung unterliegt. Ihre Anfrage kann daher aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.