II. Fragestellung
1.
Ist es
richtig, dass Herr Bürgermeister Ludwig noch immer Gesellschafter seiner Firma PPP Ludwig GmbH ist?
2.
Wenn ja,
muss die Oberbürgermeisterin nicht von einem Interessenkonflikt des Bürgermeisters
ausgehen, auch vor dem Hintergrund, dass die Fa. Juwi Holding als Partner seiner
Firma auftritt?
3.
Was
unternimmt die Oberbürgermeisterin gegen eine solche Doppeltätigkeit und den möglichen
Interessenkonflikt?
4.
Stehen
einer solchen Doppelfunktion – politisches Amt des Bürgermeisters und
Baudezernenten und Gesellschafter einer privaten Firma - rechtliche Vorschriften
entgegen?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Gemäß § 18 Absatz 6 der Geschäftsordnung sind Einwohneranfragen, welche in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln wären, nicht zulässig. Ihre Einwohneranfrage bezieht sich auf eine Personalangelegenheit, welche der nichtöffentlichen Behandlung unterliegt. Ihre Anfrage kann daher aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.