Betreff
Antrag auf Aufhebung der Haushaltssperre lt. Beschluss des HFA vom 16.10.2013 für den Deckungskreis 60 in Höhe von 5.130,00 €
Vorlage
1396-HFA/2013
Aktenzeichen
51.1/3501-wa
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die im HFA am 16.10.2013 beschlossene haushaltswirtschaftliche Sperre im  Deckungskreis 60 (sonstige Jugendhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 5.130 € wird aufgehoben.


II. Begründung

 

Gemäß §§ 39 Abs. 3, 40 SGB VIII i.V.m. der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinie zur Gewährung von Annex-Leistungen ist das Jugendamt verpflichtet, einmalige Beihilfen und Zuschüsse bei vollstationär untergebrachten jungen Menschen zu finanzieren. Z.Zt. besteht auf der Grundlage aktueller Bewilligungen ein Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 5.700,00 €, zu dessen Zahlung bei bleibender Fallkonstellation die vg. gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Bei der Planung der Sperre in diesem Deckungskreis im Oktober 2013 wurde  wegen Unkenntnis des Finanzbedarfs für drei vollstationär untergebrachte junge Menschen die nicht krankenversichert sind, dieser nicht vollumfänglich berücksichtigt.. Eine solche Leistung trat- auch nach Auskunft des Landesjugendamtes- in Thüringen erstmalig auf, sodass auf keinerlei Erfahrungswerte zur Finanzierung zurückgegriffen werden konnte.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel belaufen sich nach den jetzt vorliegenden Rechnungen bis zum 3. Quartal auf insgesamt 4.063,97 €, die entsprechend § 264 SGB V i.V.m. § 40 SGB VIII zwingend zu begleichen sind.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  1. § 39, 49 SGB VIII
  2. § 264 SGB V