I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die im HFA am 16.10.2013
beschlossene haushaltswirtschaftliche Sperre im
Deckungskreis 60 (sonstige Jugendhilfe in Einrichtungen) in Höhe von
5.130 € wird aufgehoben.
II. Begründung
Gemäß §§ 39 Abs. 3, 40 SGB
VIII i.V.m. der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinie zur Gewährung
von Annex-Leistungen ist das Jugendamt verpflichtet, einmalige Beihilfen und
Zuschüsse bei vollstationär untergebrachten jungen Menschen zu finanzieren.
Z.Zt. besteht auf der Grundlage aktueller Bewilligungen ein Finanzierungsbedarf
in Höhe von rund 5.700,00 €, zu dessen Zahlung bei bleibender Fallkonstellation
die vg. gesetzliche Verpflichtung besteht.
Bei der Planung der Sperre in
diesem Deckungskreis im Oktober 2013 wurde
wegen Unkenntnis des Finanzbedarfs für drei vollstationär untergebrachte
junge Menschen die nicht krankenversichert sind, dieser nicht vollumfänglich
berücksichtigt.. Eine solche Leistung trat- auch nach Auskunft des
Landesjugendamtes- in Thüringen erstmalig auf, sodass auf keinerlei
Erfahrungswerte zur Finanzierung zurückgegriffen werden konnte.
Die dafür notwendigen
finanziellen Mittel belaufen sich nach den jetzt vorliegenden Rechnungen bis
zum 3. Quartal auf insgesamt 4.063,97 €, die entsprechend § 264 SGB V i.V.m. §
40 SGB VIII zwingend zu begleichen sind.
Anlagenverzeichnis:
- § 39, 49 SGB VIII
- § 264 SGB V