II. Fragestellung
Wann werden Anwohnerparkplätze für die gesamte Stadt Eisenach geschaffen?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers.
Die Anordnung von
Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen
und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des
städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in
ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz
für ihr Kraftfahrzeug zu finden
(Quelle: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung).
Die Entscheidung, ob sich ein bestimmtes Gebiet für die Einführung von Bewohnerparken eignet, muss einer Untersuchung vorbehalten bleiben.
Bewohnerparken schafft keine zusätzlichen Stellplätze und kein Recht auf einen (bestimmten) Parkplatz.
Grundsätzlich
ist das Bewohnerparken im Parkraumkonzept der Stadt Eisenach untersucht und
bewertet worden. Mit der Untersuchung zum “Parkraumkonzept Innenstadt” wurde
festgestellt, dass die höchsten Anteile bei
der Belegung durch Bewohner im Gebiet E3 (Nacht, 94%) und E2 (Nacht, 67%)
anzutreffen sind (siehe Karte unten).
Es ist nicht sinnvoll Bewohnerparkbereiche auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Wo kein nachhaltiger Bedarf besteht, ist es auch nicht vorgesehen Bewohnerparkgebiete einzurichten, denn das Ausgrenzen anderer Nutzergruppen außer den Bewohnern ist nach der vorliegenden Rechtssprechung nicht zulässig. Straßenparkplätze sind generell öffentlich und müssen allen zur Verfügung stehen.