Betreff
Einwohneranfrage - Anwohnerparken
Vorlage
EAF-0047/2013
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

Wann werden Anwohnerparkplätze für die gesamte Stadt Eisenach geschaffen?

 


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers.

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden
(Quelle: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung).

Die Entscheidung, ob sich ein bestimmtes Gebiet für die Einführung von Bewohnerparken eignet, muss einer Untersuchung vorbehalten bleiben.

Bewohnerparken schafft keine zusätzlichen Stellplätze und kein Recht auf einen (bestimmten) Parkplatz.

Grundsätzlich ist das Bewohnerparken im Parkraumkonzept der Stadt Eisenach untersucht und bewertet worden. Mit der Untersuchung zum “Parkraumkonzept Innenstadt” wurde festgestellt, dass die höchsten Anteile bei der Belegung durch Bewohner im Gebiet E3 (Nacht, 94%) und E2 (Nacht, 67%) anzutreffen sind (siehe Karte unten).

 

Es ist nicht sinnvoll Bewohnerparkbereiche auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Wo kein nachhaltiger Bedarf besteht, ist es auch nicht vorgesehen Bewohnerparkgebiete einzurichten, denn das Ausgrenzen anderer Nutzergruppen außer den Bewohnern ist nach der vorliegenden Rechtssprechung nicht zulässig. Straßenparkplätze sind generell öffentlich und müssen allen zur Verfügung stehen.