Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Parkplatzsituation im BMW-Viertel
Vorlage
AF-0523/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist die Darstellung der Bürgerin zutreffend?

2.      Kann dem Anliegen im Hinblick auf die Fröbelstraße entsprochen werden?
Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

3.      Wie kann unter Berücksichtigung des derzeit bestehenden Parkraumkonzeptes eine Verbesserung herbeigeführt werden?

4.      Wie schätzt die Oberbürgermeisterin die Situation ein?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Ja, die Parkplatzsituation ist in diesem Bereich angespannt und die zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum reichen nicht aus.

 

Zu 2.

Ein einseitiges Parken in der Fröbelstraße ist aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung einseitig links erlaubt. Ein beidseitiges Parken ist wegen der geringen Straßenbreite nur unter Benutzung des Gehweges möglich.

Ein beidseitiges Parken kann nicht zugelassen werden, da zum einen der Gehweg für die Fußgänger dann nicht mehr nutzbar ist und zum anderen die Flächen als Aufstellfläche für die Feuerwehr im Brandfall benötigt werden. Dies wurde baurechtlich so festgelegt.

 

Zu 3.

Die Stadt Eisenach ist generell nicht verpflichtet Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum für die Bewohner bereit zu stellen. Vielmehr ist der Vermieter bzw. Eigentümer der Wohneinheiten verpflichtet Stellplätze für seine Mieter auf privaten Flächen zu schaffen.

Bei der Sanierung der BMW-Siedlung wurden keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen. Aus diesem Grund konnten im Baugenehmigungsverfahren keine Stellplätze gefordert werden.

Aufgrund des Wohnungsbestandes ist baurechtlich von einem fiktiven Bestand an Stellplätzen auszugehen.

Deshalb erfolgte auch keine Ablösung von Stellplätzen.

Zusätzliche Stellplätze hat der Bauherr nach bisherigem Kenntnisstand nicht errichtet.

 

Zu 4.

Die Oberbürgermeisterin teilt die Einschätzung der Fachbehörden und verweist auf die vorstehenden Ausführungen.