I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
1. Die Aufhebung des
Beschlusses HFA/0152/2013 vom 29.07.2013 (Vorlage:1264) – überplanmäßige
Ausgabe in der HH-Stelle 56000.940010 Werner-Aßmann-Halle in Höhe von 50.000,00
€.
2. Eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 96.400,00 € in der HH-Stelle 56000.940010 –
Werner-Aßmann-Halle
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe erfolgt
Ø durch
eine Mehreinnahme in Höhe von 77.120,00 € in der Haushaltsstelle 56000.361010 –
Landeszuweisung sowie
Ø einer
Mehreinnahme in Höhe von 19.280,00 € in der Haushaltsstelle 56000.368010 -
Zuwendungen Dritter.
II. Begründung
Zu 1)
Mit Zuwendungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) vom 23. September 2013 wurden Projektfördermittel für die Werner-Aßmann-Halle-Sporthalle in Höhe von 77.120,00 € gewährt.
Den Eigenanteil in Höhe von 19.280,00 trägt die ThSV Marketing GmbH.
Demzufolge werden die zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe vorgesehenen Mittel in Höhe von 50.000,00 € nicht benötigt.
Zu 2)
Mit Datum vom 15. August 2013 wurde von der Stadt Eisenach beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ein Antrag auf Fördermittel für die Werner-Aßmann-Halle gestellt.
Die Baumaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt fast abgeschlossen. Die haushaltsrechtliche Absicherung erfolgte zu diesem Zeitpunkt durch die unter 1. vom HFA am 29. Juli beschlossene überplanmäßige Ausgabe.
Mit Zuwendungsbescheid vom 23. September 2013 hat das TMSFG eine Projektförderung in Höhe von 77.120,00 € für die Werner-Aßmann-Halle bewilligt, welche am 05.11.2013 kassenwirksam wurde.
Die ThSV Marketing GmbH hat mit Schreiben vom 14. August den Eigenanteil bis zu einer maximalen Höhe von 20.100,00 € zugesichert. Da der Eigenanteil 19.280,00 € beträgt, wurde die ThSV Marketing GmbH mit Schreiben vom 21.10.2013 aufgefordert diesen Betrag zu überweisen.
Damit ergibt sich eine Fördersumme von 96.400,00 €. Beantragt waren 100.500,00 €, wobei 4.100,00 € nicht zuwendungsfähig sind, da dies Leistungen der Mitarbeiter des städtischen Hochbauamtes darstellen.
Gem. Haushaltssatzung § 7 Punkt 2b ist der Haupt- und Finanzausschuss bis 80.000,00 € berechtigt über überplanmäßige Ausgaben zu entscheiden. Da in diesem Jahr aber keine Sitzung des Stadtrates mehr stattfindet, wird für die nächste Stadtratssitzung im Jahr 2014 eine Berichtsvorlage erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Zuwendungsbescheid des TMSFG vom 23.09.2013
Anlage 2 Schreiben der ThSV Marketing GmbH vom 14.08.2013