Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0242-StR/2010
Aktenzeichen
20.2 - 1/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuß verwiesen.

 


Begründung:

 

Die defizitäre Haushaltssituation erfordert verschiedene Maßnahmen, damit mittelfristig zumindest ein ausgeglichenes Ergebnis im Rahmen der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht werden kann. Eine dieser Maßnahmen betrifft notwendige Einnahmeerhöhungen.

 

Da der Haushaltsentwurf 2010 nur unter Einplanung der zu erwartenden Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ausgeglichen erstellt werden konnte, wird die hierzu notwendige Satzungsänderung vorgeschlagen.

 

Nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes ist die Erhöhung der Hebesätze bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend zum 01.01. möglich.

 

Damit kann die beabsichtige Erhöhung der Hebesätze noch in diesem Jahr zur Verbesserung der Einnahmesituation beitragen. Der Beschluss des Stadtrates muss bis spätestens 30. Juni 2010 gefasst werden.

 

Auf den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf wird verwiesen. Die Hebesätze sollen wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Hebesatz bisher

Vorgeschlagener neuer Hebesatz

Grundsteuer A

215 v. H.

250 v. H.

Grundsteuer B

370 v. H.

390 v. H.


Die daraus resultierenden Mehreinnahmen bei gleichbleibenden Basiswerten belaufen sich auf:

 

Grundsteuer A in Höhe von

    6.600 €

Grundsteuer B in Höhe von

225.700 €

Insgesamt

232.300 €

 

Aus der vorgeschlagenen Anhebung der Hebesätze ergibt sich bei der Grundsteuer A eine Steigerung des vom Steuerpflichtigen zu zahlenden Betrages um 16,28 %, bei der Grundsteuer B um 5,4 % pro veranlagtem Grundstück.

 

 

 


Nichtzutreffende Bezeichner für Unterschriftsleistende sind zu löschen, d.h. entweder “Bürgermeister” oder “hauptamtliche Beigeodnete” bleiben stehen, aber nicht beide!!!


 

Anlagen

Entwurf 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)


 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)