Betreff
Aufhebung der haushaltwirtschaftlichen Sperre in Höhe von 40.000,00 € in der HH-Stelle 02000.935000 - Geräte und Ausstattung EDV -
Vorlage
1401-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltwirtschaflichen Sperre in Höhe von 40.000,00 EURO für die dringend notwendige Ersatzbeschaffung von PC-Systemen.


II. Begründung

 

Die beantragten HH-Mittel werden für die dringend erforderliche Ersatzbeschaffung von Arbeitsplatz-PCs benötigt.

 

Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt:

 

- Mit der Ersatzbeschaffung muss dem stetigen und ansteigenden Geräteausfall gegengesteuert werden, um die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der PC-Arbeitsplätze und Entlastung der IT von kostenintensiven Wiederherstellungs- und Reparaturtätigkeiten zu gewährleisten.

 

- Bereitstellung ausreichender Hardwareressourcen, da die Parameter der betroffenen Systeme unzureichend für Anforderungen benötigter Standardsoftware und Fachanwendungen sind.

 

- Bereitstellung eines dem aktuellen Erfordernis genügenden Client-Betriebsystem, da das auf den zu ersetzenden PC-Systemen installierte Client-Betriebsystem Microsoft Windows 2000 durch benötigte Standard- und fachspezifische Anwendungen nicht mehr unterstützt wird oder deutlicher neue Anwendungen können auf den „alten“ PCs gar nicht erst installiert werden. (Mindestanforderung vorgehaltener Fachverfahren ist in der Regel Microsoft Windows XP, Microsoft Windows 7, Microsoft Windows 8)

 

- Durch die Einstellung des Support für Windows XP im April 2014 durch Microsoft fast 13 Jahre nach der Veröffentlichung des Betriebssystems, kann dieses nun nicht mehr beschafft werden, somit sind Hardwarevoraussetzungen für das Nachfolgebetriebsystem zu schaffen.

 

- Da die durchschnittliche Betriebsdauer der zu ersetzende PC-Systeme ca. 7 Jahre beträgt sind Totalausfall-Szenarien mit hoher Wahrscheinlichkeit realistisch!

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Gemeinde ... Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs durch die Sicherstellung einer betriebsfähigen IT-Infrastruktur (PC-Arbeitsplätze) sind Pflichtaufgaben. Deshalb ist die Maßnahmerealisierung zwingend erforderlich und gemäß § 61 ThürKO sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Wird die haushaltwirtschaftliche Sperre nicht aufgehoben sind die betroffenen Arbeitsplätze zeitnah nicht mehr arbeitsfähig!