I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der
haushaltwirtschaflichen Sperre in Höhe von 40.000,00 EURO für die dringend
notwendige Ersatzbeschaffung von PC-Systemen.
II. Begründung
Die beantragten HH-Mittel werden für die dringend erforderliche Ersatzbeschaffung
von Arbeitsplatz-PCs benötigt.
Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt:
- Mit der Ersatzbeschaffung muss dem stetigen und ansteigenden
Geräteausfall gegengesteuert werden, um die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit
der PC-Arbeitsplätze und Entlastung der IT von kostenintensiven
Wiederherstellungs- und Reparaturtätigkeiten zu gewährleisten.
- Bereitstellung ausreichender Hardwareressourcen, da die Parameter der
betroffenen Systeme unzureichend für Anforderungen benötigter Standardsoftware
und Fachanwendungen sind.
- Bereitstellung eines dem aktuellen Erfordernis genügenden
Client-Betriebsystem, da das auf den zu ersetzenden PC-Systemen installierte
Client-Betriebsystem Microsoft Windows 2000 durch benötigte Standard- und
fachspezifische Anwendungen nicht mehr unterstützt wird oder deutlicher
neue Anwendungen können auf den „alten“ PCs gar nicht erst installiert werden.
(Mindestanforderung vorgehaltener Fachverfahren ist in der Regel Microsoft
Windows XP, Microsoft Windows 7, Microsoft Windows 8)
- Durch die Einstellung des Support für Windows XP im April 2014
durch Microsoft fast 13 Jahre nach der Veröffentlichung des Betriebssystems,
kann dieses nun nicht mehr beschafft werden, somit sind Hardwarevoraussetzungen
für das Nachfolgebetriebsystem zu schaffen.
- Da die durchschnittliche Betriebsdauer der zu ersetzende PC-Systeme ca.
7 Jahre beträgt sind Totalausfall-Szenarien mit hoher Wahrscheinlichkeit
realistisch!
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Gemeinde ... Ausgaben leisten, zu
deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Aufrechterhaltung des
Verwaltungsbetriebs durch die Sicherstellung einer betriebsfähigen
IT-Infrastruktur (PC-Arbeitsplätze) sind Pflichtaufgaben. Deshalb ist die Maßnahmerealisierung zwingend
erforderlich und gemäß § 61 ThürKO sachlich und zeitlich unabweisbar.
Wird die haushaltwirtschaftliche Sperre nicht aufgehoben sind die betroffenen Arbeitsplätze zeitnah nicht mehr arbeitsfähig!