I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der
haushaltwirtschaflichen Sperre in Höhe von 74.000,00 EURO für die dringend
notwendige Beschaffung von Lizenzen für die Standardsoftware Microsoft Office
2013 Standard .
II. Begründung
Die beantragten HH-Mittel werden für die dringend notwendige Beschaffung erforderlicher
Softwarelizenzen zur Ausstattung der Arbeitsplatz-PCs mit einer aktuellen
Standardsoftware Microsoft Office benötigt.
Gegenwärtig ist auf 75% aller Arbeitsplatz-PC noch die veraltete Microsoft
Office 97 Version installiert.
Aus folgenden Gründen ist hier zwingend der Umstieg auf eine
Programmversion die weitestgehend aktuellen Erfordernissen entspricht zu
realisieren:
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Als
Mindestanforderung für die in der Stadtverwaltung vorgehaltenen DV-Verfahren
wird eine Office-Version ab 2003 und höher vorausgesetzt.
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Die
Installation der veralteten Microsoft Office 97 Version ist auf PC-Systemen mit
dem Betriebssystem Microsoft Windows XP nur eingeschränkt und mit dem Betriebssystem Microsoft Windows 7
nicht mehr möglich.
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Für die
„alten“ Office-Versionen gibt es verständlicherweise keinen Support mehr; was
die Nutzerunterstützung (User-Help-Desk) unmöglich macht.
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Die sich
aus dem täglichen Datenaustausch mit Dritten ergebenden „Problemstellungen des
Lesens und weiter verarbeiten von „Office-Dateien“ lassen sich ohne
Bereitstellung einer aktuellen Office-Version für die PC-Nutzer (trotz
Konvertierungsprogrammen) nicht mehr bewältigen.
Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Gemeinde ...
Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für
die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Aufrechterhaltung des
Verwaltungsbetriebs durch die Sicherstellung einer betriebsfähigen
IT-Infrastruktur (PC-Arbeitsplätze) sowie der dem aktuellen Stand entsprechenden
Arbeitsmittel sind Pflichtaufgaben. Deshalb
ist die Maßnahmerealisierung zwingend erforderlich und gemäß § 61 ThürKO
sachlich und zeitlich unabweisbar.
Wird die haushaltwirtschaftliche Sperre nicht aufgehoben sind betroffene PC-Systeme
(Arbeitsplätze) zeitnah nicht mehr vollumfänglich arbeitsfähig, vorgehaltene
Fachverfahren nicht mehr nutzbar und die Bereitstellung neuer Arbeitsplatz-PCs
nur eingeschränkt möglich!