Betreff
Aufhebung der haushaltwirtschaftlichen Sperre in Höhe von 74.000,00 € in der HH-Stelle 02000.935000 - Geräte und Ausstattung EDV -
Vorlage
1402-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltwirtschaflichen Sperre in Höhe von 74.000,00 EURO für die dringend notwendige Beschaffung von Lizenzen für die Standardsoftware Microsoft Office 2013 Standard .

 


II. Begründung

 

Die beantragten HH-Mittel werden für die dringend notwendige Beschaffung erforderlicher Softwarelizenzen zur Ausstattung der Arbeitsplatz-PCs mit einer aktuellen Standardsoftware Microsoft Office benötigt.

 

Gegenwärtig ist auf 75% aller Arbeitsplatz-PC noch die veraltete Microsoft Office 97 Version installiert.


Aus folgenden Gründen ist hier zwingend der Umstieg auf eine Programmversion die weitestgehend aktuellen Erfordernissen entspricht zu realisieren:

 

-          Als Mindestanforderung für die in der Stadtverwaltung vorgehaltenen DV-Verfahren wird eine Office-Version ab 2003 und höher vorausgesetzt.

 

-          Die Installation der veralteten Microsoft Office 97 Version ist auf PC-Systemen mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP nur eingeschränkt und  mit dem Betriebssystem Microsoft Windows 7 nicht mehr möglich.

 

-          Für die „alten“ Office-Versionen gibt es verständlicherweise keinen Support mehr; was die Nutzerunterstützung (User-Help-Desk) unmöglich macht. 

 

-          Die sich aus dem täglichen Datenaustausch mit Dritten ergebenden „Problemstellungen des Lesens und weiter verarbeiten von „Office-Dateien“ lassen sich ohne Bereitstellung einer aktuellen Office-Version für die PC-Nutzer (trotz Konvertierungsprogrammen) nicht mehr bewältigen.

 

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO darf die Gemeinde ... Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Die Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebs durch die Sicherstellung einer betriebsfähigen IT-Infrastruktur (PC-Arbeitsplätze) sowie der dem aktuellen Stand entsprechenden Arbeitsmittel sind Pflichtaufgaben. Deshalb ist die Maßnahmerealisierung zwingend erforderlich und gemäß § 61 ThürKO sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Wird die haushaltwirtschaftliche Sperre nicht aufgehoben sind betroffene PC-Systeme (Arbeitsplätze) zeitnah nicht mehr vollumfänglich arbeitsfähig, vorgehaltene Fachverfahren nicht mehr nutzbar und die Bereitstellung neuer Arbeitsplatz-PCs nur eingeschränkt  möglich!