Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - B-Plan "Karthäuser Höhe"
Vorlage
AF-0528/2013
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie ist der Stand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses?

2.      Wann wird der bereits zwei Jahre nicht realisierte Stadtratsbeschluss umgesetzt?

3.      Wie wird bei Fristablauf der Veränderungssperre verfahren?

4.      Ist davon auszugehen, dass die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert wird und ist dies rechtlich möglich?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Siehe Antworten 2 bis 4

 

Zudem wurde die Mehrzahl der Grundstücke, bei denen eine Bebauung nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, bereits mit einer Baulast versehen, die nunmehr eine Bebauung unmöglich macht. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In dem vorliegenden Fall besteht die Baulast darin, dass eine Bebauung jeglicher Art zu unterlassen ist. Die betreffenden Grundstücke sind allesamt im städtischen Eigentum.

 

Zu 2.

Die finanziellen Mittel für die Beauftragung eines Planungsbüros konnten bislang nicht bereitgestellt werden. Sie wurden nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.10.2013 über die Ausgestaltung der hauswirtschaftlichen Sperre vom Sachgebiet Stadtplanung am 07. November 2013 erneut bei der Finanzverwaltung beantragt. Eine Entscheidung wird erwartet.

 

Zu 2 und 4.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist

um ein Jahr verlängern, wie für den Januar 2014 vorbereitet. Die Unterlagen sind bereits im Ratsinformationssystem Session eingestellt. Diese Verlängerung gilt dann bis Januar 2015.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist um noch ein weiteres Jahr verlängern. Die 2. Verlängerung  würde die Frist bis zum Januar 016 verlängern.

 

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes tritt die Veränderungssperre außer Kraft. Der Bebauungsplan sollte bis spätestens Dezember 2015 rechtskräftig sein.