I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Entwurf der 3. Änderungssatzung
zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur
weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuß verwiesen.
Begründung:
Die defizitäre Haushaltssituation erfordert verschiedene Maßnahmen, damit mittel- und langfristig zumindest ein ausgeglichenes Ergebnis im Rahmen der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach erreicht werden kann.
Aus diesem Grunde wurde
auch die Erhöhung der Hundesteuer erneut in das Haushaltssicherungskonzept der
Stadt Eisenach aufgenommen.
Unter Berücksichtigung der
Vorschriften des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und mit der Maßgabe, dass
die Hundesteuer als Jahressteuerbetrag zu veranschlagen ist, ist die
Satzungsänderung zum 01.01.2011 möglich.
Auf den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf wird verwiesen. Die Steuersätze sollen wie folgt festgesetzt werden:
|
Satz bisher |
Vorgeschlagener neuer Satz |
Normaltarif |
42 €/Hund |
60 €/Hund |
Tarif erm. |
21 €/Hund |
30 €/Hund |
Gefährlicher Hund |
246 €/Hund |
300 €/Hund |
Bei 1927 gemeldeten Hunden, darunter 10 gefährlichen Hunden (Stand 31.12.2009),
bedeutet dies eine Mehreinnahme von ca. 35.200 €.
Im Vergleich zur bestehenden Hundesteuersatzung wird mit der 3. Änderungssatzung die generelle Steuerfreiheit sowie die befristete Steuerbefreiung auf zwei Jahre für Hunde aus Tierheimen im § 2 durch die Einführung von Absatz 1 und 2 verdeutllicht. Der Inhalt wurde nicht verändert.
Desweiteren wurde durchgängig die Bezeichnung “Kampfhund” durch “gefährlicher Hund” ersetzt. Somit ist eine begriffliche Übereinstimmung mit der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde hergestellt. Korrekturen bei der Schreibweise der Hunderassen wurden vorgenommen.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach
Hundesteuersätze und angemeldete Hunde ausgewählter Kommunen im Vergleich