Betreff
Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Hochbaumaßnahmen
Vorlage
1406-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den nachfolgend aufgeführten HH-Stellen:

 

1.         21100.940030 Georgenschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940030 – 72.900.00 € bisher aufgehoben 10.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

2.         21100.940070 Mosewaldschule

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940070 – 222.516,07 € bisher aufgehoben 25.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 33.360,34 € Schulinvestpauschale 240.481,08 €

 

3.         22500.940010 Oststadtschule

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940010 – 170.000,00 € bisher aufgehoben 20.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

4.         22500.940030 Geschwister-Scholl-Schule

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940030 – 134.844,27 € bisher aufgehoben 15.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

5.         23000.940000 E.-Abbe-Gymnasium Haus 1

Ausgabehaushaltsstelle:         23000.940000 – 252.120,74 € bisher aufgehoben 15.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 62.990,74 € Schulinvestpauschale 240.481,08 €

 


II. Begründung

 

Zu 1.

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940030 – 72.900.00 € bisher aufgehoben 10.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Georgenschule

Zur brandschutztechnischen Ertüchtigung der Rettungswege sind RD-Türen einzubauen und brandschutztechnischer Trockenbau auszuführen. Hierzu sollen aus dem Haushalt 2013 82.900,00 € verwendet werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

Zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des südlichen Treppenhauses sind gemäß der bei der Abt. Bauordnung vorliegenden Brandschutzkonzeptes Glas-Tür-Elemente, welche die Anforderungen T 30-RS erfüllen, einzubauen und der zweite Rettungsweg mittels zusätzlicher Türdurchbrüche sicherzustellen. Für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in diesem denkmalgeschützten Gebäude liegt ein Architektenvertragsentwurf vor, welcher z.Zt. durch das SG Hochbau geprüft wird. Im Vorfeld fand eine Untersuchung und Beurteilung der statischen Verhältnisse bezüglich der Treppenpodeste zur Aufnahme der mit dem Einbau der Türanlagen verbundenen Lasten statt. Diese ergab die Notwendigkeit einen Stahlträger zur Stabilisierung einzusetzen. Für die Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen im Februar/März die einzelnen Gewerke auszuschreiben, so dass bis zu den Sommerferien die Türanlagen hergestellt sind und diese, eingebaut werden können. Zur weiteren Vorbereitung und Weiterführung der Maßnahme ist die Freigabe der in der Haushaltsstelle für Hochbaumaßnahmen veranschlagten Mittel notwendig.

 

Zu 2.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         21100.940070 – 222.516,07 € bisher aufgehoben 25.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 33.360,34 € Schulinvestpauschale 240.481,08 €

 

● Mosewaldschule

Hinsichtlich der im Jahr 2011 beschlossenen Schulnetzkonzeption und dem damit verbundenen Fortbestand der Mosewaldschule als Grundschule sowie des dringenden Sanierungsbedarfes des Schulgebäudes in den folgenden Jahren, wurde die Mosewaldschule in die am 28.11.11 aufgestellte Maßnahmen- und Prioritätenliste aufgenommen.

In den Jahren 2011 und 2012 konnten aus einer Bedarfszuweisung des Landes Thüringen sowie der Investitionspauschale für Schulen bereits 245.530,00 € zur Verfügung gestellt werden. Unter Verwendung dieser finanziellen Mitteln wurden in diesem Zeitraum der 1. BA Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen, Alarmierungsanlage, Notstromversorgungsanlage, der Austausch sämtlicher alter Fenster realisiert und die Planungsunterlagen für die  2 ten baulichen Rettungswege bis zu Lph 3 der HOAI erarbeitet.

Zur Fortführung der Sanierungsmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, unter Verwendung von finanziellen Mittel, in Höhe von 214.155,73 € aus dem Haushalt 2013, die Errichtung des ersten Treppenturmes, welcher die Erschließung des 2ten baulichen Rettungsweges für die Klassenräume an der Stirnseite der Mosewaldschule und Medizinischer Fachschule sicher stellt.  

Finanzielle Mittel In Höhe von 33.360,34 € aus der Schulinvestitionspauschale 2013 sollen für die Wärmedämmung im Bereich des Treppenturmes an der Nordfassade eingesetzt werden. Mit der Wärmedämmung in diesem Bereich der Fassaden soll begonnen werden, da hier die Errichtung des Treppenturmes zur Erschließung  des 2ten baulichen Rettungsweges für die Mosewaldschule und der Medizinischen Fachschule  errichtet wird. Die Nutzung dieses Treppenturmes ist nur dann möglich, wenn in diesem Bereich die Wärmedämmung angebracht wird, da ansonsten zwischen Fassade und Treppenturm ein zur sicheren Begehung zu großer Abstand bestünde. Die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale für die Wärmedämmung im Bereich des Treppenturmes stellt nur in Kombination mit der Errichtung des Treppenturmes eine Lösung dar. Die Baumaßnahme, Errichtung des Treppenturmes, ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

Bisher wurden für die Baumaßnahme alle notwendigen Ingenieurverträge abgeschlossen und Aufträge für Baunebenkosten erteilt. Folgende Leistungen wurden bisher erbracht und abgerechnet: Bestandsaufnahme; Bestandsgrundrisse; Brandschutznachweis nach § 63 ThürBO; Baugrunduntersuchung und Honorar „Gebäude“ Leistungsphase 1-3. Zur Zeit erfolgt die Erarbeitung der Lph 4 „Baugenehmigung“. Die Einreichung des Bauantrages in der Abt. Bauordnung erfolgt bis zum 30.11.2013.  Insgesamt fallen für Honorare und Baunebenkosten  bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme Kosten in Höhe von 40.733,70 € an. Die Baukosten für die Errichtung des Treppenturmes belaufen sich auf 173.422,03 €. Für die Anbringung der Wärmedämmfassade im Bereich des Treppenturmes betragen die Kosten lt. Kostenberechnung 33.360,43 €.

Für die Fortführung der Maßnahme ist vorgesehen die Gewerke im Januar / Februar auszuschreiben. Nach Auswertung und Auftragsvergaben ist der Baubeginn für März / April geplant. Als Bauzeit wurden 6 Monate kalkuliert.   

 

Zu 3.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940010 – 170.000,00 € bisher aufgehoben 20.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Oststadtschule

Zur Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes sind finanzielle Mittel in Höhe von 190.000.00 € aus dem Haushalt 2013 erforderlich. Hierzu sind in den Treppenräumen und Fluren die entsprechenden Brandabschottungen mittels Trockenbau und Brandschutztüren herzustellen. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

Für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wurde ein Architektenvertrag für die Lph 5-9 abgeschlossen. Die Honorarkosten belaufen sich auf  rund 13.000,00 €. Die Kosten der Bauleistungen werden entsprechend der Kostenberechnung 177.0000,00 €  betragen. Da bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes umfangreiche Eingriffe im Schulgebäude vorgenommen werden müssen, sind als Ausführungszeitraum die Monate Juni – September 2014 vorgesehen. In diesen Zeitraum fallen die Sommerferien und die Beeinträchtigungen für Schüler und Lehrer können so in Grenzen gehalten werden. Entsprechend wurden die Termine für die Planungen abgestimmt. Vorlage der Ausführungsplanung bis zur 6. KW 2014. Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse bis zur 8. KW. Durchführung der Ausschreibungen ab 9. KW.  Auswertung und Vergabe der Bauleistungen bis zur 15. KW.

 

Zu 4.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         22500.940030 – 134.844,27 € bisher aufgehoben 15.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      -

 

● Geschwister – Scholl – Schule

Für die brandschutztechnische Ertüchtigung der zwei Treppenaufgänge incl. Einbau der erforderlichen RWA-Anlagen werden finanzielle Mittel in Höhe von 149.844,27 € aus dem Haushalt 2013 benötigt. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

Zur Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung wurde ein Architektenvertrag abgeschlossen. Im Architektenvertrag mit enthalten sind die Leistungen Gebäudebestandsaufnahme und Erarbeitung des Brandschutznachweises nach  § 63 ThürBO. Erst nach Vorlage des Brandschutzkonzeptes kann mit der weiteren Planung fortgefahren werden. Eine Kostenberechnung liegt erst nach Erarbeitung der Lph 3 Entwurfsplanung vor. Da die Honorare auf Grundlage der Kostenberechnung berechnet werden, können diese auch erst nach Vorlage der Lph 3 benannt werden. Da bei der Brandschutztechnischen Ertüchtigung umfangreiche Eingriffe im Schulgebäude vorgenommen werden müssen, sind als Ausführungszeitraum die Monate Juni – September 2014 vorgesehen. In diesen Zeitraum fallen die Sommerferien und die Beeinträchtigungen für Schüler und Lehrer können so in Grenzen gehalten werden. Die Termine für die Planungen wurden nach Abschluss des Architektenvertrages dahingehend  abgestimmt, dass mit der Ausführung der Bauarbeiten termingerecht begonnen werden kann.

  

 

Zu 5.

 

Ausgabehaushaltsstelle:         23000.940000 – 252.120,74 € bisher aufgehoben 30.000,00 €

Einnahmehaushaltsstelle:      20010.361000 – 62.990,74 € Schulinvestpauschale 240.481,08 €

 

● E.- Abbe – Gymnasium, Haus I

Da der geplante Anbau und die damit verbundene Schaffung der 2ten baulichen Rettungswege im Bestandsgebäude aus finanziellen Gründen kurzfristig nicht realisiert werden kann, ist mit der Errichtung des 2ten baulichen Rettungsweges im Ostteil des Gebäudes zu beginnen. Die Kosten in Höhe von 282.120,74 € sollen zum Teil in Höhe von 219.130,00 aus dem Haushalt 2013 und in Höhe von 62.990,74 aus der Schulinvestitionspauschale 2013 finanziert werden. Die Verwendung der finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale ist zur Mitfinanzierung des 2ten baulichen Rettungsweges geplant. Eine Umsetzung der Maßnahme  ist nur möglich wenn die geplanten Haushaltsmittel und die finanziellen Mittel aus der Schulinvestitionspauschale gemeinsam zur Finanzierung herangezogen werden. Die Baumaßnahme ist auf Grund der gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz unabweisbar und zeitlich nicht aufschiebbar.

Für die Brandschutzertüchtigung des Schulgebäudes lt. Brandschutzkonzeptes wurde ein Architektenvertrag für die Lph 3-9 in den Vertragsumlauf der Stadtverwaltung gegeben. Die Baukosten für den Einbau eines Treppenhauses im östlichen Gebäudeteil belaufen sich entsprechend der Kostenschätzung auf 232.050,00 €. Basierend auf der Kostenaufstellung betragen die Honorarkosten 48.075,68 €. Der Einbau des Treppenhauses muss auf Grund des massiven Eingriffes in das Schulgebäude in den Sommerferien ausgeführt werden. Laut Architektenvertrag wurden folgende Termin vereinbart:

Genehmigungsplanung 08. KW 2014; Ausführungsplanung 13. KW 2014; Submission 17. KW; Baubeginn 28. KW; Fertigstellung 38. KW.