Sachverhalt:
1.
Stand der Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2014
Dem Stadtrat wurde zuletzt zur Sitzung am 25.09.2013 zum Stand der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 berichtet. Auf die Berichtsvorlage 1322-BR/2013 wird verwiesen.
Aufgrund der seit Anfang Oktober 2013 vorliegenden Daten des kommunalen Finanzausgleiches und des regionalisierten Ergebnisses zur aktuellen Steuerschätzung vom November 2013 haben sich Veränderungen ergeben, die im Vergleich zu dem in der genannten Berichtsvorlage dargestellten Stand eine Reduzierung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt ergeben. Der Verwaltungshaushalt stellt sich aktuell wie folgt dar:
Hauptgruppe |
Haushalt 2014 Stand 11/2013 -EUR |
Haushalt 2014 Stand 09/2013 -EUR- |
Veränderungen -EUR- |
0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen |
62.428.047,00 |
60.926.902,00 |
+1.501.145,00 |
1 - Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
18.134.753,00 |
17.976.433,00 |
+158.320,00 |
2 – Sonstige Finanzeinnahmen |
5.496.243,00 |
5.496.243,00 |
0,00 |
Summe Einnahmen |
86.059.043,00 |
84.399.578,00 |
+1.659.465,00 |
|
|
|
|
4 – Personalausgaben |
22.420.726,00 |
22.460.826,00 |
-40.100,00 |
5/6 – Sächlicher Verw. und Betriebsaufw. |
16.113.481,00 |
16.095.281,00 |
+18.200,00 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
49.882.263,00 |
49.703.891,00 |
+178.372,00 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
3.817.799,00 |
3.794.051,00 |
+23.748,00 |
Summe Ausgaben |
92.234.269,00 |
92.054.049,00 |
+180.220,00 |
Saldo |
-6.175.226,00 |
-7.654.471,00 |
1.479.245,00 |
2.
Stand der Finanzplanung 2014 – 2022 als
Grundlage für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Durch die unter 1) dargestellte veränderte Situation im Verwaltungshaushalt 2014 reduziert sich auch der im Rahmen der Finanzplanung 2014 – 2022 bisher kalkulierte Mindestfinanzierungsbedarf (unter Berücksichtigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen im Vermögenshaushalt). Der aus der Anlage ersichtliche Mindestfinanzierungsbedarf für die einzelnen Finanzplanungsjahre beträgt jährlich zwischen 8,8 und 9,6 Mio. €. In dieser Betrachtung sind neue Investitionsmaßnahmen bisher nicht enthalten.
Der Kommunalaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde zur aktuellen finanziellen Situation sowohl schriftlich als auch mündlich berichtet. Anlässlich eines persönlichen Gespräches am 15.11.2013 wurden die Ursachen für die defizitäre Lage ausführlich dargestellt und darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid über die Gewährung einer Bedarfszuweisung gesetzte Frist (30.11.2013) zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Entwurfes der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht eingehalten werden kann, da die Stadt Eisenach aus eigener Kraft nicht in der Lage sein wird, den dargestellten Mindestfinanzierungsbedarf und darüber hinausgehende notwendige Eigenanteile zur Finanzierung neuer (nicht rentierlicher) Investitionsmaßnahmen aufzubringen.
Im Nachgang zum Gesprächstermin im Thüringer Landesverwaltungsamt wurde inzwischen der Thüringer Finanzminister angeschrieben und um einen Gesprächstermin gebeten.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Langfristige Finanzplanung 2014 - 2022