I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an
den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens
einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Die eingangs genannte gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten
Haushaltsentwurf 2010 nicht vollumfänglich eingehalten werden. Ursache für die
zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich
des Haushaltsentwurfes und die in diesem Zusammenhang mit dem Land Thüringen
geführten Verhandlungen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist formal mit einer
Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von 9.317.819 € ausgeglichen.
Bezüglich dieser Position müssen in den kommenden Wochen weitere Gespräche geführt
werden, da eine abschließende bzw. verbindliche Aussage hier seitens des Landes
noch nicht vorliegt. Der Haushaltsentwurf soll dennoch in der Folge in den
Ausschüssen inhaltlich beraten werden, damit nach Klarheit zur finanziellen
Unterstützung des Landes schnellstmöglich die Beschlussfassung erfolgen kann.
Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
Haushalt der Stadt Eisenach
Haushaltsvolumen
Entwurf
HH 2010 Haushalt 2009
Verwaltungshaushalt 85.058.246 € 82.515.126 €
Einnahme und Ausgabe
Vermögenshaushalt 13.725.634 € 24.512.508 €
Einnahme und Ausgabe
Gesamthaushalt 98.783.880 € 107.027.634
€
Einnahme und Ausgabe
Zuführung vom
Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.536.005 €. Davon sind 2.300.000 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 2.236.005 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögens-haushaltes. Im Verwaltungshaushalt wurde zum Ausgleich des Gesamthaushaltes eine Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von 9.317.819 € eingestellt.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung (2.300.000 €) am 31.12.2010 voraussichtlich 33.313.153 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 43.051 Einwohnern (31.12.2008) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 773,81 €/ Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze entsprechen der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach vom 10.06.2003 in der Fassung des Entwurfes der 3. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung, welcher am 12.02.2010 in den Stadtrat eingebracht wird und betragen danach
250 v. H. für Grundsteuer A
390 v. H. für Grundsteuer B
390 v. H. für Gewerbesteuer.
Die sich aus der 3. Änderungssatzung ergebenden Mehreinnahmen bei den Grundsteuern wurden im Entwurf des Haushaltes 2010 bereits berücksichtigt.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach rd. 1,6 Mio. € betragen.
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
Entwurf
Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan
2010 2009
Erfolgsplan im
Ertrag 14.972.700 € 13.971.100 €
im
Aufwand 15.669.700 € 14.364.700 €
Fehlbetrag 697.000 € 393.600 €
Vermögensplan in
Einnahme und
Ausgabe 1.881.832 € 969.867 €
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Haushaltssatzung 2010 incl. Anlagen
Eckdatenblatt zum Haushalt/Wirtschaftsplan 2010