Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2010 hier: Einbringung
Vorlage
0041-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.  
Die eingangs genannte gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2010 nicht vollumfänglich eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes und die in diesem Zusammenhang mit dem Land Thüringen geführten Verhandlungen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist formal mit einer Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von 9.317.819 € ausgeglichen. Bezüglich dieser Position müssen in den kommenden Wochen weitere Gespräche geführt werden, da eine abschließende bzw. verbindliche Aussage hier seitens des Landes noch nicht vorliegt. Der Haushaltsentwurf soll dennoch in der Folge in den Ausschüssen inhaltlich beraten werden, damit nach Klarheit zur finanziellen Unterstützung des Landes schnellstmöglich die Beschlussfassung erfolgen kann.

 

Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

Haushalt der Stadt Eisenach

 

Haushaltsvolumen

 

                                                            Entwurf HH 2010                   Haushalt 2009

 

Verwaltungshaushalt                         85.058.246 €                           82.515.126 €

Einnahme und Ausgabe

 

Vermögenshaushalt                           13.725.634 €                           24.512.508 €

Einnahme und Ausgabe

 

Gesamthaushalt                                  98.783.880 €                         107.027.634 €

Einnahme und Ausgabe

 

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.536.005 €. Davon sind 2.300.000 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 2.236.005 € ist eine zusätzliche Zuführung zum formalen Ausgleich des Vermögens-haushaltes. Im Verwaltungshaushalt wurde zum Ausgleich des Gesamthaushaltes eine Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von 9.317.819 € eingestellt.

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme   eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung (2.300.000 €) am 31.12.2010 voraussichtlich 33.313.153 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 43.051 Einwohnern (31.12.2008) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 773,81 €/ Einwohner.

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze entsprechen der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach vom 10.06.2003 in der Fassung des Entwurfes der 3. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung, welcher am 12.02.2010 in den Stadtrat eingebracht wird und betragen danach

 

                        250 v. H. für Grundsteuer A

                        390 v. H. für Grundsteuer B

                        390 v. H. für Gewerbesteuer.

 

Die sich aus der 3. Änderungssatzung ergebenden Mehreinnahmen bei den Grundsteuern wurden im Entwurf des Haushaltes 2010 bereits berücksichtigt.

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach rd. 1,6 Mio. € betragen.

 

2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

2.1 Gesamtvolumen

 

                                                                        Entwurf

                                                                        Wirtschaftsplan         Wirtschaftsplan

                                                                        2010                            2009

 

Erfolgsplan                im Ertrag                    14.972.700 €               13.971.100 €

                                    im Aufwand                15.669.700 €               14.364.700 €

                                    Fehlbetrag                      697.000 €                    393.600 €

 

Vermögensplan         in Einnahme und

                                    Ausgabe                       1.881.832 €                    969.867 €

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf Haushaltssatzung 2010 incl. Anlagen

Eckdatenblatt zum Haushalt/Wirtschaftsplan 2010