I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 1.764,53
EURO für die Ausstattung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes in der
Haushaltsstelle 08100.935100.
II. Begründung
Diese Haushaltsmittel werden dringend für die erforderliche behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung eines Mitarbeiters benötigt.
Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt.
Der Mitarbeiter hat vom seinen behandelten Orthopäden ein Attest vorgelegt in dem die Optimierung der Arbeitsumfeldes durch Einsatz eines höhenverstellbaren Schreibtisches und den Einsatz eines rückengerechten Bürostuhles mit entsprechenden Abstützung und Einstellungsmöglichkeiten empfohlen wird.
Am 26.08.2013 wurde ein Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben für den Mitarbeiter beim Landesverwaltungsamt gestellt. Der Eingang wurde am 06.09.2013 bestätigt. Im Ergebnis der Testphase des behindertengerechten Mobilars wurden mehrere Firmenangebote beim Integrationsamt eingereicht.
Der Bescheid zur Förderung erging am 26.11.2013 zur Durchführung des Schwerbehindertenrechts nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Leistung zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen nach § 26 Schwerbehinderten – Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Danach beträgt die maximale Förderung für einen Arbeitstisch 831,10 €
und für einen Bürodrehstuhl 425,66 €. Folglich ergibt sich ein möglicher Gesamtzuschuss in
Höhe von 80 %, d.h. maximal
1.256,76 €
Fördergegenstand
Elektrisch höhenverstellbarer
Arbeitstisch 1.038,87 €
Bürodrehstuhl
Reflex 1 725,66 €
Gesamtausgaben ___________
1.764,53 €
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Wird die haushaltswirtschaftliche Sperre nicht aufgehoben kann der betroffene Arbeitsplatz nicht behinderungsgerecht umgestaltet werden!