Betreff
Aufhebung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre in der HH-Stelle 79110 675000 - Sonstige Förderung Wirtschaft + Verkehr / Erstattung Aufwendungen an GIS
Vorlage
1420-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 5.262,44 EUR in der

HH-Stelle 79110 675000 - Sonstige Förderung Wirtschaft + Verkehr / Erstattung Aufwendungen an GIS.


II. Begründung

 

Die GIS GmbH stellte der Stadt Eisenach mit Schreiben vom 28.11.2013, Rechnung Nr. 60346, einen Betrag in Höhe von 7.916,38 EUR inkl. Umsatzsteuer in Rechnung. Der Rechnungsbetrag bezieht sich auf die von der GIS GmbH erbrachten Leistungen, für die Wirtschaftsförderung der Stadt Eisenach. Diese Leistungen beinhalten im Wesentlichen Tätigkeiten für die Durchführung und Organisation des Unternehmertages, des Berufemarktes, für Datenpflege und Schulungen im Zusammenhang mit EDV- Anwenderprogramm KWISS, für erbrachte Leistungen im Rahmen der Einführung der Eisenach Cityguide App sowie für Ansiedlung - und Beratungsleistungen. Darüber hinaus sind die von der GIS GmbH erbrachten Zeitanteile bei der gemeinsamen Erstellung des Wirtschaftsförderungsberichtes der Stadt Eisenach, für das Jahr 2013, Bestandteil der Forderungen gegenüber der Stadt Eisenach. Grundlage für die Zahlungen (Zuschuss) ist der  “Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung in der Wartburgstadt Eisenach”, vom 14.05.1996. Auf Grund der haushaltswirtschaftlichen Sperrung in der HH-Stelle 79110675000, Bezeichnung: Sonstige Förderung Wirtschaft + Verkehr / Erstattung Aufwendungen an GIS, bedarf es zur fristgerechten Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber der GIS GmbH einer Aufhebung der noch nicht freigegebenen Finanzmittel, in Höhe von 5.262,44 EUR.

 

Aufgrund einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wurden die Zahlungen der Stadt Eisenach an die GIS GmbH als umsatzsteuerpflichtig erklärt. Die Stadt Eisenach und die Gesellschaft vertraten und vertreten dazu eine andere Auffassung. Um einen entsprechenden Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, vereinbarten beide Vertragsparteien, eine genauere Analyse der Wirtschaftsförderungsleistungen der GIS GmbH, die ausschließlich für die Stadt Eisenach auf der Grundlage des o. g. Vertrages  erbracht werden. Im Ergebnis der Analyse ist festzustellen, dass nur ein Anteil von ca. 15 % auf den im Haushalt geplanten Zuschuss, tatsächlich erbrachte entgeltliche Leistungen der GIS GmbH darstellen, die  umsatzsteuerplichtig sind. Um künftigen Fehlinterpretation des Finanzamtes vorzubeugen, wurden die Zahlungen der Stadt an die GIS GmbH haushalterisch nunmehr gesplittet, in 15 % umsatrzsteuerbar, gegen Rechnung und 85 % als Zuschuss, umsatzsteuerfrei.