Betreff
Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 1.500,-- € in der HH-Stelle 61512.655000 - Sachverständigen- und Gerichtskosten Entwicklungsmaßnahme "Tor zur Stadt"
Vorlage
1421-HFA/2013
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 1.500,-- € in der HH-Stelle 61512.655000 Sachverständigen- und Gerichtskosten Entwicklungsmaßnahme “Tor zur Stadt” zur Begleichung der Rechnung der Rechtsanwälte Halm &Preßer vom 27.09.2013 i.H.v. 6.683,83 €.


II. Begründung

 

Im August 2013 wurde die Rechtsanwaltssozietät Halm & Preßer (Neunkirchen/Bechstedt/ Eisenach) mit der Erstattung eines Rechtsgutachtens zum mehrseitigen Öffentlich-Rechtlichen Vertrag über die Sanierung und Investition auf dem Gelände der ehemaligen Farbenfabrik Arzberger, Schöpff & Co. (Eisenach) auf Grundlage des damaligen Entwurfsstands dieses Vertrages durch die Stadt Eisenach beauftragt. Das Gutachten wurde unter dem 06.09.2013 erstattet. Ein ergänzendes Gutachten wurde unter dem 13.09.2013 übergeben. Die beauftragten Rechtsanwälte nahmen auch weisungsgemäß an der Einwohnerversammlung am 17.09.2013 teil.

 

Zwischen der Stadt und den Rechtsanwälten Halm & Preßer wurde eine Honorarvereinbarung auf Zeitbasis geschlossen. Mit Rechnung vom 27.09.2013 rechneten die Rechtsanwälte Halm & Preßer ihre Leistung ordnungsgemäß und unter Beifügung eines prüffähigen Stundennachweises ab. Es wurden 6.683,83 € (brutto) in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sachlich und rechnerisch richtig und nicht zu beanstanden.

 

Die Begleichung der Rechnung soll aus der HH-Stelle 61512.655000 Sachverständigen- und Gerichtskosten Entwicklungsmaßnahme “Tor zur Stadt” erfolgen. Die HH-Stelle ist i.H.v. 1.500,-- € gesperrt, darüber hinaus sind 1.142,75 verfügbar. Nach Aufhebung der Sperre valutiert die HH-Stelle mit 2.642,75 €. Die Differenz zum Rechnungsbetrag (4.041,08) soll als überplanmäßige Ausgabe aus dieser HH-Stelle erfolgen. Die Entscheidungsbefugnis für die überplanmäßige Ausgabe liegt gemäß § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2013 bei der Oberbürgermeisterin.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt aus HH-Stelle 61300.655000 Sachverständigen- und Gerichtskosten (Bauordnung) mit 3.515,50 € sowie aus der HH-Stelle 88000.655000 Sachverständigen- und Gerichtskosten (Grundstücksverkehr) mit 525,58 €.

 

Die Begleichung der Rechnung vom 27.09.2013 erfolgt aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung der Stadt Eisenach (Dienstvertrag), so dass um Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach Maßgabe des Beschlussvorschlags gebeten wird.


Anlagenverzeichnis: