I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im
Deckungskreis 059 – Besondere Hilfen Asylbewerberleistungen – in Höhe von
20.000 € für das Jahr 2013.
II. Begründung
Aufgrund der bereits bekannten
erhöhten Aufnahmequote von ausländischen Flüchtlingen in der Stadt Eisenach ist
erneut eine überplanmäßige Ausgabe im DK 059 – Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz – erforderlich.
Der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. 11. 2013 (HFA/094/2013) basiert auf Grundlage der Zugangszahlen vom 17. 10. 2013.
Am 21.11.2013 wurden erneut 5 Asylbewerber und am 05.12.2013 nochmals 14 Asylbewerber der Stadt Eisenach zugewiesen. Somit waren die weiteren Ausgaben für die Leistungen nicht kalkulierbar und konnten nicht eingeplant werden.
Daher benötigt das Fachamt zur Zahlung der Sozialhilfeleistungen (§ 3 AsylbLG) und ergänzende Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen für diese Personen insgesamt 20.000 €.
Ansatz DK |
528.470,00 |
Bereits
überplanmäßig zur Verfügung gestellt |
53.100,00 |
HH 2013
gesamt |
581.570,00 |
Anordnungssoll
Stand 12.12.2013 |
550.619,77 |
bis
31.12.2013 noch bestehender Ausgabebedarf |
50.950,23 |
Ergebnis |
-20.000,00 |
Aufgrund der erhöhten Personenzahl ist demgegenüber auch mit Mehreinnahmen zu rechnen.
Entsprechend § 4 der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz – ThürFlüKEVO – werden für die Bereiche Leistungen, Unterkunft und Sozialbetreuung quartalsweise 90% der Kosten durch das Land vorausgezahlt. Die Spitzabrechnung erfolgt im Quartal danach. Somit erhalten wir für das 4. Quartal 2013 die Spitzabrechnung erst im I. Quartal 2014.
Eine Deckung ist im Fachamt nicht vorhanden.