Betreff
Richtlinie für die Vergabe von Mitteln an Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. § 7 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 4 ThürKitaG
Vorlage
1431-JHA/2013
Aktenzeichen
51.13.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Richtlinie für die Vergabe von Mitteln an Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. § 7 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 4 ThürKitaG

 


II. Begründung

 

Gem. § 7 Abs. 4 ThürKitaG sind für Kinder, die einer besonderen Förderung bedürfen, ohne behindert oder von Behinderung bedroht zu sein, geeignete Fördermaßnahmen in der Einrichtung im Rahmen des Förderauftrages nach § 22 SGB VIII und § 6 ThürKitaG zu treffen.

Zur Unterstützung der Einrichtungen bei der Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. § 7  Abs. 4 ThürKitaG zahlt das Land nach § 19 Abs.4 ThürKitaG eine Landespauschale in Höhe von 50,00 € monatlich für 0,675 vom Hundert der Kinder im Alter bis zu zwei Jahren, für 2,25 vom Hundert der Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren sowie 4,5 vom Hundert der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und sechs Monaten. Die Zahlen entsprechend § 19 Abs. 4 ThürKitaG werden auf der Grundlage der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres ermittelt (lt. § 19 Abs.5 ThürKitaG).

Für 2014 erhält die Stadt Eisenach voraussichtlich ca. 40.000,00€. Die genaue Zahl wird jeweils im Februar mit Bescheid vom Freistaat Thüringen bekannt gegeben.

 

Die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf zusätzlich notwendigen Bedingungen und Projekte sollen mit den Landesmitteln finanziell unterstützt werden. Dazu erfolgt die Weiterleitung der Landesmittel durch das Jugendamt an die Kindertageseinrichtungen entsprechend der prozentualen Verteilung der Plätze in der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege, welche zu Beginn des Kalenderjahres gültig ist nach Antragstellung durch den Träger.

 

Die Richtlinie regelt alles Nähere zur Vergabe der Mittel an die Einrichtungen. Das beschriebene Verfahren wird in dieser Form nach Absprache mit den freien Trägern bereits seit 2012 angewendet.

 

Alle Kosten sind durch Landesmittel in vollem Umfang gedeckt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Richtlinie für die Vergabe von Mitteln an Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf gem. § 7 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 4 ThürKitaG