Betreff
Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH (ABS)
Hier: Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0247-StR/2010
Aktenzeichen
20.1/810505
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Frau Heinke Leutheuser als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Herrn Gerhard Schneider und

Herrn Jörg Voß als Stellvertreter für das Aufsichtsratsmitglied Herrn Uwe Schenke des Aufsichtsrates der Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung Wartburg-Werraland mbH (ABS) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode zu bestellen.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 11.05.2009 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) die Empfehlung gegeben, aus haftungsrechtlichen Gründen künftig auf die Bestellung stellvertretender Aufsichtsratsmitglieder zu verzichten. Die notwendigen Satzungsänderungen sollten sukzessive erfolgen. Änderungen im Gesellschaftsvertrag der ABS können die Gesellschafter generell nur einvernehmlich herbeiführen.

 

Durch den Mitgesellschafter wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass für die Umsetzung der vorgenannten Empfehlung des TLVwA keine zwingende Notwendigkeit gesehen wird. Somit kann die Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht realisiert werden.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich gemäß der gültigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder nachzubenennen.

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der ABS bestimmt sich nach dem § 7 des Gesellschaftsvertrages.

 

Hiernach bestellt die Stadt Eisenach gemäß ihrer Anteile am Stammkapital zwei stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder. Zu bestellen sind gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 der Satzung ausschließlich Stadtratsmitglieder.

 

Eine Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach wären 1 Mandat von der CDU – Fraktion und 1 Mandat von der Fraktion “Die Linke” zu besetzen.