Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Projekt "Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittel- und Nordthüringen"
Vorlage
AF-0546/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Nach Kommunalordnung muss eine  Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband durch den Stadtrat beschlossen werden, das erfolgte nicht. Der Beitritt wurde nur über die Presse öffentlich.

2.      Warum erfolgt so ein intransparentes Verfahren?

3.      Wie hoch sind die Mitgliedsgebühren 2014 und in den folgenden Jahren?

4.      Wie und wann wird oder wurde die Verwaltung, hier Bauverwaltung, Liegenschaften und weitere, informiert und beteiligt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Da hier keine Frage gestellt wurde, erübrigt sich ein Antwortversuch.

Im Übrigen ist die Behauptung eines Rechtsverstoßes unbegründet. Eine gesetzliche Grundlage zur Beteiligung des Stadtrates gibt es nicht. Eine Vielzahl von bestehenden Mitgliedschaften der Stadt Eisenach erfolgte ohne Beteiligung des Stadtrates. Auf die Anlage zum Stadtratsbeschluss ”Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden” (StR/0831/2013) wird verwiesen.

Darüber hinaus hat der Stadtrat mittels Grundsatzbeschluss (StR/043/2008) beschlossen, die Zertifizierung unter der Voraussetzung vorzunehmen, dass die Finanzierung der Zertifizierung nicht zu Lasten des städtischen Haushaltes geht. Dieser Stadtratsbeschluss konnte somit umgesetzt werden.

 

 

zu 2.

Der Abschluss der Vereinbarung über die Zertifizierung wurde öffentlich gemacht. Eine Beteiligung des Stadtrates in Form eines erneuten Beschlusses ist nicht erforderlich gewesen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das Verfahren war äußerst transparent ausgestaltet.

 

zu 3.

Die Kosten setzen sich aus dem jährlichen Mitgliedsbeitrag und den Kosten für die Fremdüberwachungen zusammen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Größenklassen gestaffelt und betragen zur Zeit für die Stadt Eisenach 1.500 € / Jahr. Für das Kalenderjahr des Beitritts in die Gütegemeinschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag. Für das Folgekalenderjahr des Beitritts gilt ein halber Mitgliedsbeitrag. Im zweiten Kalenderjahr nach Beitritt wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Alle zwei Jahre ist die Einhaltung der Güte- und Prüfkriterien durch eine Fremdüberwachung zu belegen. Für diese Überwachung wurde ein Rahmenvertrag mit der TÜV NORD CERT GmbH in Essen abgeschlossen, die durch die zu zertifizierende Kommune zu beauftragen ist. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die erste Fremdüberwachung belaufen sich auf ca. 3,0 Tagessätze a 1.000 € zzgl. MwSt..
Die Folgeüberwachungen, die alle 2 Jahre anfallen, sind mit ca. 2,5 Tagessätzen a 1.000 € zzgl. MwSt. zu veranschlagen.

Die Kosten der Zertifizierung werden von der IHK übernommen; hierzu gibt es eine entsprechende Passage in der Kooperationsvereinbarung.

Sofern die Stadt Eisenach auch in Zukunft die finanziellen Mittel nicht selbst aufbringen kann, gibt es die Zusicherung der IHK, dass künftige Kosten der Überwachung ebenfalls von der IHK übernommen werden. Die Kostenübernahme kann nur jährlich mit der Entscheidung der IHK-Vollversammlung über den Haushalt; insofern besteht ein Gremienvorbehalt.

 

zu 4.

Die Verwaltung war von Anfang an beteiligt. Die Koordinierung zur Vorbereitung des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung hat die Stabsstelle Wirtschaftsförderung realisiert. Eine Vorstellung des Zertifizierungsprozesses für die gesamte Verwaltung erfolgte im Rahmen einer Amtsleiterbesprechung am 17.01.2014.