Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Rück- und Ausblick der Oberbürgermeisterin
Vorlage
AF-0548/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche konkreten Ziele/Maßnahmen plant die Oberbürgermeisterin im Jahr 2014 zu folgenden Themen:      
- Stadtplanung (Vorhaben im Bau- und Verkehrsbereich)           
- Kultur (z.B. Museumskonzept und dessen Umsetzung)          
- Umwelt- und Klimaschutz (Energiebericht/-konzept)   
- Wirtschaftsförderung?

2.      Welche Position bezieht die Oberbürgermeisterin das Projekt „Tor zur Stadt“ betreffend und wie nutzt sie dabei ihre Richtlinienkompetenz?

3.      Durch welche Anfragen/Anträge bzw. durch welches Abstimmungsverhalten machten die Fraktionen des Stadtrates der linken Oberbürgermeisterin das Leben so schwer wie nur möglich“?

4.      Welche Konsequenzen/Rückschlüsse zieht die Oberbürgermeisterin für ihre Arbeit mit der Verwaltung und dem Stadtrat aufgrund der an den Verhandlungstagen im Prozess gegen den ehemaligen ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Köckert, bekannt gewordenen Sachverhalte?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Stadtplanung

Dringende Vorhaben im Bereich der Stadtplanung sind im Jahr 2014 die Realisierung zur Neugestaltung der Esplanade, die Vorbereitung des Ausbaus der Goldschmiedenstraße, der Bau des Busbereitstellungsplatzes, die Satzungsreife des Bebauungsplanes, der die Rechtsgrundlage für den Bau des Busbahnhofs gibt, die Änderung des Bebauungsplanes Karthäuser Höhe und die Überarbeitung des “Konzeptes Karlskuppe”.

 

Kultur

Im Jahr 2014 steht der Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren im Mittelpunkt einer Ausstellung im Stadtschloß.

Die städtischen Museen wurden zu Jahresbeginn verwaltungsintern neu strukturiert. Damit wird die Erwartung verbunden, die Qualität und Ausstrahlung sukzessive zu erhöhen.

 

Umwelt- und Klimaschutz

Im optimierten Regiebetrieb wurde erst vor Kurzem ein neuer Mitarbeiter für das Energiemanagement in den städtischen Liegenschaften eingestellt. Damit wird die Stadt einen eigenen wichtigen Beitrag leisten, den Energieverbrauch zu optimieren. Es ist beabsichtigt, über die Arbeit des Energiemanagements jährlich zu unterrichten.

 

Wirtschaftsförderung

Die Aufgaben der Wirtschaftsförderung wurden zum 01.01.14 dem Dezernat III und dort dem neu gegründeten Amt für Stadtentwicklung zugeordnet. Dieses ist sachgerecht, da die wesentlichen Fragen der Unternehmen in der alltäglichen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung stehen. Hierbei erfolgt ein enger Austausch zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Bürgermeister mit der Amtsleiterin und der Wirtschaftsförderung.

Davon unberührt bleiben hochrangige politische Termine der Oberbürgermeisterin bei wirtschaftlichen Interessenvertretungen und den Unternehmen selbst. Diese repräsentativen Termine werden weiterhin direkt zwischen der Wirtschaftsförderung und dem Büro der Oberbürgermeisterin durchgeführt.

 

Zu 2.

Der derzeitige Schwebezustand beim Projekt “Tor zur Stadt” ist schnellstmöglich zu beenden. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung und mögliche Investoren brauchen Klarheit und eine Entscheidung. Die bisherige Beschlusslage des Eisenacher Stadtrates sieht vor, dass auf der Fläche ein Einkaufszentrum entstehen soll. In Rede steht derzeit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem dieses beabsichtigte Vorhaben umgesetzt werden kann. Sofern die Stadtratsmehrheit weiterhin am Vorhaben eines Einkaufszentrums festhält, kann diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugestimmt werden.

Um die möglichen Folgen einschätzen zu können, die daraus resultieren können, wenn dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht zugestimmt wird, hatte die Oberbürgermeisterin angekündigt, ein Rechtsgutachten innerhalb der Verwaltung erstellen zu lassen. Durch einen Stadtratsbeschluss wurde diese Zielstellung der Oberbürgermeisterin aufgegriffen und erweitert. Das Rechtsgutachten soll der Stadt bis zum 15.02.14 vorgelegt werden. In Auswertung dieses Gutachtens wird der Stadtrat über den öffentlich-rechtlichen Vertrag entscheiden.

Alternativ zum öffentlich-rechtlichen Vertrag wird die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat einen Beschluss vorlegen, der als Grundsatz einen Arbeitsauftrag enthalten soll, auf der Fläche eine alternative Entwicklung zu ermöglichen.

 

Zu 3.

Das Zitat, auf das in der Fragestellung Bezug genommen wird, stammt aus dem Munde des Festredners zum Neujahrsempfang am 14.01.14. Insofern kann der Oberbürgermeisterin keine Verantwortung zugeschrieben werden. Es obliegt dem Fragesteller selbst, einzuschätzen, aus welchen Gründen in der Öffentlichkeit dieses Bild im Umgang der Mehrheit des Stadtrates mit der Oberbürgermeisterin derart geprägt wird.

 

Zu 4.

Alle Amtsleiterinnen und Amtsleiter wurden nochmals darauf hingewiesen, dass Weisungen nur durch Vorgesetzte erfolgen dürfen. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter wurden aufgefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut darauf hinzuweisen.

Das Urteil im nachgefragten Verfahren ist nicht rechtskräftig. Eine weitergehende Beantwortung kann deshalb nicht erfolgen.