Betreff
Anfrage der BfE-Stadtratsfraktion - Kulturlastenausgleich
Vorlage
AF-0552/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Beträge hat welche Einrichtung aus diesem Kulturlastenausgleich im Jahr 2013 erhalten?

2.      Hat die Verwaltung diese Zuweisung für zusätzliche Maßnahmen resp. Anschaffungen usw. verwendet oder wurden damit lediglich Einsparungen ausgeglichen?

3.      Ist geplant, auch für 2014 den Kulturlastenausgleich zu beantragen, und wenn ja, gibt es bereits eine Vorausschau hinsichtlich dessen Verwendung?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Summe wurde in den Unterabschnitt 30000 gebucht und damit zur Finanzierung der kulturellen Einrichtungen und Kulturprojekte allgemein eingesetzt.

 

zu 2.

Die Zuweisung des Kulturlastenausgleichs wurde im Jahr 2013 ausschließlich zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten im Kulturbereich verwendet. Damit wurden weitere Einschränkungen der kulturellen Substanz der Stadt verhindert.

 

zu 3.

Dazu gibt es aus dem Fachministerium noch keine Information.