Betreff
Antrag der BfE-Stadtratsfraktion - Förderung Energieberatung
Vorlage
1481-AT/2014
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend noch vor Ende der Antragsfrist (30. April 2014) die Förderung des hauptamtlichen Energieberaters durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 09.Oktober 2013 zu beantragen. Der Abschnitt III.3 dieser Richtlinie, wonach finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, eine über die 65 % Regelförderung hinausgehende höhere Förderung (maximal bis 95%) beantragen können, ist hierbei besonders zu beachten.

2.      Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend zu prüfen, ob das Versäumnis der Beantragung der Förderung für den im Herbst vergangenen Jahres von der Stadt Eisenach eingestellten Energieverantwortlichen durch eine nachträgliche Beantragung geheilt werden kann und ob diese nachträgliche Beantragung auch für die Förderung der von diesem Energieverantwortlichen bereits eingeleiteten Maßnahmen (siehe auch Abschnitt II der Förderrichtlinie) erreicht werden kann.