I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
umgehend noch vor Ende der Antragsfrist (30. April 2014) die Förderung des
hauptamtlichen Energieberaters durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten
in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative vom 09.Oktober 2013 zu beantragen. Der
Abschnitt III.3 dieser Richtlinie, wonach finanzschwache Kommunen, die nach
jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und
somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, eine über die 65 %
Regelförderung hinausgehende höhere Förderung (maximal bis 95%) beantragen
können, ist hierbei besonders zu beachten.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
umgehend zu prüfen, ob das Versäumnis der Beantragung der Förderung für den im
Herbst vergangenen Jahres von der Stadt Eisenach eingestellten
Energieverantwortlichen durch eine nachträgliche Beantragung geheilt werden
kann und ob diese nachträgliche Beantragung auch für die Förderung der von
diesem Energieverantwortlichen bereits eingeleiteten Maßnahmen (siehe auch
Abschnitt II der Förderrichtlinie) erreicht werden kann.