Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage wird zum Fortgang der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2014 für den Bereich Verwaltungshaushalt Bericht erstattet. Die letzte Information des Stadtrates hinsichtlich des Planungsstandes des Verwaltungshaushalts erfolgte in der Sitzung vom 25.09.2013 unter der Vorlage-Nr. 1322-BR/2013.

 

Seither wurde der Haushaltsentwurf in Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen kontinuierlich auf mögliche Verbesserungen überprüft. Nach Abschluß des Jahres 2013 wurden die gemeldeten Haushaltsansätze 2014 intensiv mit den Rechnungsergebnissen des Jahres 2013 abgeglichen und angepasst.

 

Der erste Entwurf des Verwaltungshaushaltes wies ein Defizit in Höhe von 7,6 Mio. € auf. Der aktuelle Stand des Verwaltungshaushaltes weist noch immer ein Defizit in Höhe von 5,741 Mio. € auf. Auf die Gründe dieser Verbesserung wird in der Folge eingegangen, zunächst soll jedoch die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabegruppen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Planungsstand 25.09.2013 dargestellt werden.

 

 

Hauptgruppe

Haushalt 2013

 

 

-EUR-

Haushalt 2014

Planstufe 2

1. Entwurf

 

-EUR-

Haushalt 2014

Planstufe 4

Stand: 19.03.2014

-EUR-

Veränderungen

Planstufe 2 ./. Planstufe 4

 

 

-EUR-

0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

67.836.059,00

60.926.902,00

62.635.831,00

+1.708.929,00

1 - Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

17.781.489,00

17.976.433,00

18.427.593,00

+451.160,00

2 – Sonstige Finanzeinnahmen

5.701.010,00

5.496.243,00

5.739.492,00

+243.249,00

Summe Einnahmen

91.318.558,00

84.399.578,00

86.802.916,00

2.403.338,00

 

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

21.607.532,00

22.460.826,00

21.821.268,00

-639.558,00

5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

15.572.715,00

16.095.281,00

16.045.508,00

-49.773,00

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

49.050.709,00

49.703.891,00

50.985.935,00

+1.282.044,00

8 – Sonstige Finanzausgaben

5.087.602,00

3.794.051,00

3.691.525,00

-102.526,00

Summe Ausgaben

91.318.558,00

92.054.049,00

92.544.236,00

-490.187,00

Saldo

0

-7.654.471,00

-5.741.320,00

+1.913.151,00

 

HGr. 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

Im September 2013 gab es noch keine konkreten Angaben, in welcher Höhe die Schlüsselzuweisung zu erwarten ist. Die erste vorläufige interne Berechnung belief sich auf 24.320.350 €. Nunmehr liegt mit Datum vom 13.01.2014 der Bescheid zum Kommunalen Finanzausgleich 2014 vor. Danach ist die Schlüsselzuweisung in Höhe von 26.269.146 € zu erwarten. Das ist ein Mehr von 1.948.796 € im Vergleich zum Ansatz der Planstufe 2. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 (28.234.625 €) ergibt sich allerdings eine um 1.965.479 Euro reduzierte Einnahme bei den Schlüsselzuweisungen.

 

Etwas weniger als zum 1. Entwurf des Planungsstandes zum Haushalt 2014 vorläufig berechnet, ist lt. o.g. Bescheid im Bereich der sonstigen allgemeinen Zuweisungen (Garantiefonds und Mehrbelastungsausgleich) zu erwarten. Hier ergibt sich eine Verschlechterung von 252.745 €. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2013 ergibt sich allerdings eine Mehreinnahme von 660.313 €.

 

Die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich haben sich somit im Vergleich der Haushaltsjahre 2013 / 2014 um 1.305.166 € reduziert!

 

 

Der Ansatz der Einnahmen aus der Gewerbesteuer war im ersten Entwurf auf 10,5 Mio. Euro und ist aktuell mit 11 Mio. Euro im Haushaltsentwurf veranschlagt. Die geplante Einnahme aus der Gewerbesteuer reduziert sich somit im Vergleich zu 2013 um 2,345 Mio. Euro. Der niedrigere Ansatz erklärt sich aus dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013. Das Anordnungssoll belief sich per 31.12.2013 auf rd. 10,5 Mio. Euro.

 

Inwieweit der aktuell geplante Ansatz in Höhe von 11 Mio. Euro im Laufe des Jahres 2014 erreicht werden kann bleibt abzuwarten. Das derzeitige Anordnungssoll beläuft sich auf 9,23 Mio. Euro (Stand 19.03.2014).

 

Eine Bedarfszuweisung ist im aktuellen Haushaltsentwurf bisher nicht geplant.

Grund hierfür ist, dass im Bescheid aus 2013 für die Zahlung der Bedarfszuweisung der Vorbehalt eines bestätigten HSK formuliert war.

 

Aus den bekannten Gründen (sh. Informationen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.03.2014) war es bisher nicht möglich, den geforderten genehmigungsfähigen Entwurf einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vorzulegen. In Gesprächen mit dem Thüringer Finanzministerium wurde die Situation dargelegt. Letztlich wurde von Seiten des Ministeriums einer Fristverlängerung zur Vorlage bis zum 31.03.2014 zugestimmt. Anläßlich eines weiteren Gespräches am 26.02.2014 wurde vereinbart, dass die Frist zur Vorlage erneut verlängert wird. Mit Schreiben vom 28.02.2014 wurde eine Fristverlängerung für die Vorlage eines genehmigungsfähigen Entwurfes bis zum 30.06.2014 und für die Vorlage einer genehmigten Fortschreibung bis zum 30.09.2014 beantragt. Eine Rückmeldung des Finanzministeriums liegt bisher noch nicht vor.

 

Seitens des Finanzministeriums wurde aufgrund der bisher geführten Gespräche der Wunsch geäußert, die Haushaltssituation der Stadt Eisenach noch einmal extern begutachten zu lassen. Hiergegen wurden seitens der Stadt Eisenach keine Einwände erhoben. Inzwischen ist eine beschränkte Ausschreibung erfolgt. Derzeit werden durch das Ministerium die eingegangenen Angebote gesichtet. Mit der Beauftragung eines externen Unternehmens ist Ende März / Anfang April zu rechnen. Die Begutachtung soll im April / Mai 2014 erfolgen. Die Kosten für die externe Begutachtung werden durch das Thüringer Finanzministerium übernommen.

 

Im übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.03.2014 vorgestellte Präsentation verwiesen.

 

 

HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Aufgrund eines im Rahmen der Überprüfung des Haushalts festgestellten Tippfehlers in einer Mittelanmeldung ergab sich eine Verbesserung von 234 T€ (22500.171000 – von 26.000 € auf 260.000 €).

 

Eine weitere Verbesserung um 120 T€ ergab sich im Bereich der Haushaltsstelle 45570.162000 (Erstattung von anderen Sozialleistungsträgern, Heimkosten). Hier wurde der Ansatz an aktuelle Fallzahlen angepasst. Im übrigen ergaben sich weitere Verbesserungen durch die Anpassungen der Ansätze an die Rechnungsergebnisse 2013.

 

HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnte der Ansatz der Einnahmen aus Konzessionsabgaben aufgrund des Vorjahresergebnisses etwas angehoben werden.

 

HGr. 4 – Personalausgaben

 

Die Ansätze wurden unter Berücksichtigung aller aktuell vorliegenden Erkenntnisse im Vergleich zur Ursprungsplanung noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Der Gesamtansatz in Gruppierung 4 konnte daher um etwa 639 T€ auf 21.821.268 € verringert werden.

 

HGr. 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen gab es auch hier Anpassungen der Ansätze, was zu leichten Verbesserungen von etwa 54 T€ führte.

 

HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)

 

Aufgrund massiver Mehrausgaben in 2013 entstand für die Planung 2014 ein Mehrbedarf bei den Sozialausgaben von 1.290 T€.

 

HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben

 

Bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt handelt es sich ausschließlich um die Pflichtzuführung. Diese wurde an die aktuellen Zins- und Tilgungspläne angepasst und verringert sich von 1.826.830 € um 29.598 € auf 1.797.232 €. Analog wurden auch die Zinsausgaben  angepasst.  Hier ergibt sich im Vergleich der Planansätze 2013 / 2014 eine erfreuliche Reduzierung des Zinsaufwandes für Kredite von 1.365.660 € auf 990.636 €.

 

Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich aufgrund des Ist-Gewerbesteueraufkommens. Wie in den Darstellungen zu HGr. 0 erkenntlich, wird mit höheren Gewerbesteuereinnahmen gerechnet, sodass sich auch die Gewerbesteuerumlage erhöht (um ca. 38 T€).

 

 

 

Der derzeitige Planungsstand des Vermögenshaushaltes weist einen Fehlbetrag in Höhe von 5.290.500 € auf.

 

Somit beläuft sich der aktuelle Gesamtfehlbetrag des Haushaltsentwurfes 2014 per 19.03.2014 auf 11.031.820 Euro. Hierin nicht berücksichtigt sind Einnahmen aus Bedarfszuweisungen, da die Gespräche mit dem Finanzministerium diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sind.

 

Ebenfalls nicht berücksichtigt sind, die seitens des Thüringer Kultusministerium für die Monate Januar – März 2014 bisher erfolgten monatlichen Zahlungen zur Finanzierung des städtischen Anteiles für den Betrieb des Landestheaters Eisenach an die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach.


Anlagenverzeichnis

 

Anlage - Gruppierungsübersicht  Haushaltsentwurf 2014 – Stand 19.03.2014

Anlage – Gesamtplan Haushaltsentwurf 2014 – Stand 19.03.2014

Anlage – Präsentation Sitzung HFA 05.03.2014 (Planungsstand 05.03.2014)