II. Fragestellung
1. Welche persönliche Position bezieht die Oberbürgermeisterin zur Errichtung eines EKZ am „Tor zur Stadt"?
2. Weshalb kann das vom Investor beabsichtigte Vorhaben (EKZ) nur mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages umgesetzt werden, obgleich ein solcher Vertrag erst durch den neuen Investor eingebracht wurde?
3. Welche Verpflichtung der Stadt verlangt, dass bei Stadtratsmehrheit pro EKZ dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugestimmt werden muss?
4.
Wo sieht die Oberbürgermeisterin Änderungsbedarf
beim öffentlich-rechtlichen Vertrag für den Fall, dass sie diesen in den
Stadtrat einbringt?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Position der Oberbürgermeisterin wurde zuletzt in der Stadtratssitzung am 06.03.14 deutlich. Mit der klaren Beschlusslage des Stadtrates wird die Position der Oberbürgermeisterin unterstützt.
Der beabsichtigte öffentlich-rechtliche Vertrag ist nicht mehr Arbeitsgrundlage.