Betreff
Innovative Wohnkonzepte sowie neue Initiativen zur Schaffung von barrierefreien und bezahlbaren alternativen Wohnformen in der Stadt Eisenach, hier: Zwischenbericht zum Antrag 1044-AT/2012
Vorlage
1493-BR/2014
Aktenzeichen
50
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.04.2013 beschlossen, dass dem Stadtrat bis zum 30. November 2013 über vorhandene innovative Wohnkonzepte sowie neue Initiativen zur Schaffung von barrierefreien und bezahlbaren alternativen Wohnformen in der Stadt Eisenach zu berichten ist.

 

Mit der Berichtsvorlage 1241-BR/2013 wurde mitgeteilt, dass ein Bericht über vorhandene innovative Wohnkonzepte sowie neue Initiativen zur Schaffung von barrierefreien und bezahlbaren alternativen Wohnformen in der Stadt Eisenach bis zum 28.02.2014 vorgelegt werden soll.

 

Die Berichtsvorlage kann vom Fachamt aus zeitlichen und personellen Gründen nicht zum Termin 28.02.2014 erstellt werden.

 

Das Sozialamt musste ab September umfangreiche Unterlagen zu einer Prüfung der Sozialhilfeausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe zusammenstellen und weitere Zuarbeiten leisten.

 

Derzeit erfolgt eine erneute Prüfung der Sozialhilfeausgaben durch das Land Thüringen, im Rahmen einer landesweiten Untersuchung. Zur Vertiefung der Prüfung wurde u. a. die Stadt Eisenach mit ausgesucht. Wann diese Maßnahme abgeschlossen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.

 

Zwischenzeitlich wurden durch das Sozialamt Aktivitäten mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG), der AWG Eisenach eG, dem Seniorenbeirat, der IHK Eisenach und der Freiwilligenagentur Eisenach gestartet.

 

Auf Initiative des Sozialamtes vereinbarten und organisierten die o. g. Akteure die Schaffung von Nachbarschaftszentren. Ein Nachbarschaftszentrum soll in Eisenach – Mitte im Goetheviertel entstehen. Innerhalb dieses Nachbarschaftszentrums sollen u. a. alten- und behindertengerechte Badumbauten, Hilfsmittel und behindertengerechte Kücheneinbauten gezeigt werden, damit ein Wohnen im angestammten Quartier länger möglich ist.

 

Weiterhin sollen quartiersbezogene Unterstützungsmaßnahmen zum Verbleib im Wohnraum geprüft werden, um Umzüge zu vermeiden und damit Mieterhöhungen für neu anzumietenden Wohnraum.

 

Aus Sicht des Fachamtes ist eine Berichterstattung erst Ende des Jahres möglich.