II. Fragestellung
1. Wann haben die einzelnen Fraktionen des letzten Stadtrates die Verwendung ihrer Fraktionsgelder jeweils nachgewiesen?
2. In welcher Höhe wurden von den einzelnen Fraktionen Gelder zum Stichtag 10. Juli 2009 nicht nachgewiesen (bitte eine Aufstellung für jede Fraktion)?
3. Wurden die entsprechenden Beträge inzwischen zurück erstattet und zu welchem Datum jeweils?
4. Können die entsprechenden Belege über den Nachweis und über die Rückzahlung vorgelegt werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1
Fraktion Nachweisvorl. für 2008 Nachweisvorl. bis zur Konstituierung des
neuen Stadtrat
CDU 15.01.2010 15.01.2010
SPD 28.04.2009 22.01.2010
Die Linke 01.04.2009 13.01.2010
BfE 03.09.2009 13.01.2010
B 90 / Die Grünen 27.02.2009 10.12.2009
EA 19.03.2009 10.07.2009
Die Prüfung der Verwendung der Fraktionsgelder 2007 wurde am 31.08.2009 durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt.
Aus der Aufstellung wird ersichtlich, dass auch die Nachweise für die Verwendung der Fraktionsgelder 2008 nicht alle zum, durch die Geschäftsordnung des Stadtrates § 4 (3) vorgegebenen Termin 31.03. des Folgejahres, vorgelegt worden sind.
In der Geschäftsordnung sind keine Aussagen enthalten, was im Falle einer nicht fristgerechten Vorlage zu erfolgen hat.
Zu Fragen 1-4
Zur Beantwortung der Fragen 2-4 sei auf die Geschäftsordnung § (3) verwiesen. Hier wird die Verfahrensweise der Prüfung der Verwendung der Fraktionsgelder wie folgt festgelegt.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss sind die Nachweise der Verwendung vorzulegen und durch diesen unter Einbeziehung der Rechnungsprüfungsamtes zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ältestenrat zur Kenntnis gegeben.
Weiter wird ausgeführt, das innerhalb einer Amtszeit der Übertrag nicht verbrauchter Gelder möglich ist.
Da die Abrechnungen für das Jahr 2008 vom Rechnungsprüfungsausschuss noch nicht bestätigt und daher die zu übertragenden Gelder nicht bestimmt sind, ist derzeit keine Auskunft über die Höhe der Rückzahlungsbeträge möglich.
Unter Berücksichtigung der durch die Geschäftsordnung des Stadtrates vorgegebene Verfah-
rensweise, ist die weitere Beantwortung ihrer Fragen erst nach Entscheidung des Rechnungs-
prüfungsausschusses und durch diesen möglich.