Betreff
Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Eisenach und der Gemeinde Wutha-Farnroda sowie der Gemeinde Hörselberg-Hainich gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Vorlage
0017-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Änderung der Gemeinde-grenzen zwischen der Stadt Eisenach, der Gemeinde Wutha- Farnroda und der Gemeinde Hörselberg-Hainich im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Wutha gemäß dem Flurbereinigungsplan.


Begründung:

 

Das Flurbereinigungsverfahren Wutha wurde auf Antrag des Landesverwaltungsamtes – Enteignungsbehörde – im Zusammenhang mit der Errichtung eines Überführungsbauwerkes der Bundesstraße B 7 sowie die Eisenbahnstrecke Eisenach - Erfurt und den Bau einer Autobahnanschlussstelle vorgenannter Bundesstraße eingeleitet

 

Nach den Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der B 7 sowie den Ausbau ländlicher Wege orientieren sich die früheren Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Eisenach und den Gemeinden Wutha-Farnroda sowie Hörselberg-Hainich nicht mehr an den örtlichen Gegebenheiten, wie Wege und Gräben in der Flur. Um eine geordnete Unterhaltung der im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ausgebauten landwirtschaftlichen Wege zu erhalten und um die Gemeindegrenzen an die neue örtliche Topographie, insbesondere Straßen, ländliche Wege usw.  anzugleichen, ist die Anpassung der Gemeindegrenzen an die neuen Grundstücksgrenzen erforderlich. Der neue Verlauf der Gemeindegrenzen, der in der als Anlage beigefügten Karte dargestellt ist, orientiert sich hierbei an den neuen Grundstücksgrenzen (Neuzuteilung). Für die Stadt Eisenach ergibt sich danach eine positive Flächenbilanz von ca. 1.000 m².

 

Die neue östliche Grenze der Stadt Eisenach zur Gemeinde Wutha-Farnroda wurde im Wesentlichen von der Bahntrasse bis zur Anbindung auf die B 88 (alte BAB A4) östlich des Baukörpers der Bundesstraße B 7 angelegt. Der Flächenabgang in diesem Bereich wird südlich der Hörsel durch Flächentausch ausgeglichen. Unter Beachtung der geplanten, neuen Grundstücksgrenzen wird eine positive Flächenbilanz für die Stadt ausgewiesen.

 

Die eigentliche Änderung erfolgt durch den Flurbereinigungsplan. Nach Rechtswirksamkeit erfolgt dann die eigentliche Neusetzung der Grenzzeichen in der Örtlichkeit.

 

Die Änderung der Gemeindegrenzen ist ebenfalls durch die Gemeinderäte der Gemeinden Wutha-Farnroda und Höselberg-Hainich zu beschließen. Bei Zustimmung der Gemeinde-organe nach § 22 Abs.2 der ThürKO verständigt die Flurbereinigungsbehörde die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden zur Änderung der damit verbundenen Kreis-grenze, wie im § 58 Abs. 2 FlurbG festgelegt.


Anlagenverzeichnis:

 

Gemeindegrenzen ohne Luftbild (alter und neuer Verlauf)

Gemeindegrenzen mit Luftbild (alter und neuer Verlauf)