Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Grundstücksverkauf "ZOB"
Vorlage
AF-0572/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Gespräche mit welchem Ergebnis führte die Oberbürgermeisterin nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes mit der Investorengruppe OFB/Procom bezüglich des „endverhandelten Verkaufsvertrages“ für die Grundstücke?

2.      In welcher Weise wird der neu zu bearbeitende Bebauungsplan Nr. 6 (einschließlich Verkehrskonzept und Planungen für eine Multifunktionshalle/Tagungscenter o.ä.) diesem Sachverhalt durch die Investorengruppe und die Stadtverwaltung angepasst?

3.      Wie erfolgt nunmehr die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen, in den HFA verwiesenen und dort noch nicht beratenen Änderungsantrages von CDU, BfE und SPD (TOP 25 der SR-Sitzung vom 25.09.2013) zur Sicherstellung des Eigenanteils der Stadt zum Bau des neuen ZOB?

4.      Welche Funktion haben nun die von der Oberbürgermeisterin bereits vorsorglich geschaffenen Baumaßnahmen zur Errichtung von Buswartehäuschen in der Bahnhofstraße?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die OFB wurde durch die Oberbürgermeisterin unverzüglich in einem Gespräch über den aktuellen Sachstand informiert. Die OFB nahm diese Informationen zur Kenntnis. Es wurde vereinbart, gemeinsam zu prüfen, ob und wie eine alternative Entwicklung auf dem Areal ermöglicht werden kann. Voraussetzung hierzu seien die Verlängerungen der Fristen für den Rücktritt vom Vertrag und des Freistellungsbescheides. Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 06.03.14 wurde ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Oberbürgermeisterin ausgelöst. Die Oberbürgermeisterin befindet sich derzeit in Kontakt mit den Investoren und dem Land, um entsprechende Fristverlängerungen zu erreichen.

 

Zu 2.

Der Stadtrat hat bereits 2013 beschlossen, einen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” zur öffentlichen Auslegung zu bringen. Die Verwaltung ist bereits mit der Umsetzung dieses Beschlusses befasst, da im Geltungsbereich des Planes (zwischen Nikolaitor, Langensalzaer Straße, Mitzenheimstraße und Schillerstraße) neben der Problematik “Tor zur Stadt” eine Vielzahl weiterer städtebaulicher, natur- und immissionsschutzfachlicher Problemstellungen zu lösen ist.

 

Den Bereich der ehemaligen Farbenfabrik gilt es nun entsprechend der aktuellen Beschlusslage des Stadtrates vom März 2014 hinsichtlich des zukünftig zulässigen Nutzungsspektrums neu zu definieren und auch räumlich- strukturell zu gliedern. Dazu sind zunächst die Ergebnisse des vorgesehenen Bürgerbeteiligungsverfahrens abzuwarten und im Nachgang dann von der Fachverwaltung in geeignete bauleitplanerische Festsetzungen umzusetzen.

 

Das Hauptaugenmerk der Fachverwaltung wird dabei darauf zu legen sein, mit der Formulierung der entsprechenden Festsetzungen klare und rechtssichere städtebauliche Vorgaben zu definieren und dabei dennoch ein Mindestmaß an Flexibilität für zukünftige Bauvorhaben zu bewahren. Die Rahmenbedingungen sollten jedenfalls unbedingt durch den Bebauungsplan gesetzt werden und noch nicht vorhabenbezogen sein. Jedwede Investition am Standort muss an den mit Bürgerschaft und Stadtrat abgestimmten Vorgaben des Bebauungsplanes orientiert sein hinsichtlich

 

  • der Möglichkeiten der gewerblichen Nutzungen der Flächen (z. B. Tagungszentrum, Dienstleistungen, Gastronomie, Beherbergung, Einzelhandel, etc.),
  • konkreter Festsetzungen zum Einzelhandel in Umsetzung des vom Stadtrat 2013 beschlossenen Zentrenkonzeptes (Sortimentsgruppen, Betriebsgrößen, etc.),
  • des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (Baulinien und Baugrenzen, Geschossigkeiten, Bauhöhen, etc.) und
  • der grundsätzlichen Erschließungslösung.

 

Mit diesem Festsetzungskanon sollten dann - in Ausübung der gemeindlichen Planungshoheit - alle Abstimmungen zur weiteren Investitionstätigkeit erfolgen, um eine konsensuale und nachhaltige Entwicklung am Standort zu gewährleisten.     

 

Zu 3.

Der besagte Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.11.2013 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 27.11.2013 in geänderter Form beschlossen, indem der Stadtrat die Absicht bekundete, aus den Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 80100.33000 50.000 Euro für den städtischen Eigenanteil einzusetzen. Der Antrag ist somit abschließend beraten worden.

 

Die nicht zweckgebundene Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 80100.330000 im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2013 konnte vor dem Hintergrund eines voraussichtlichen Fehlbetrages in 2013 in Höhe von 1,7 Mio. EUR und in Anbetracht des aktuellen, offenen Finanzierungsbedarfs im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von rd. 11 Mio. EUR haushaltsrechtlich nicht als "städtischer Eigenanteil" eingesetzt werden. Die Bildung eines Haushaltsausgaberestes zur Sicherung war aus haushaltsrechtlicher Sicht trotz des Beschlusses des Stadtrates nicht zulässig.

 

Zur Sicherung des städtischen Eigenanteiles werden durch die Oberbürgermeisterin seit geraumer Zeit Gespräche mit dem Land (Pkt. 2) geführt, mit der Zielstellung, das Vorhaben ZOB zu realisieren und die Gesamtfinanzierung zu sichern. Diese Gespräche konnten bisher leider noch nicht zu einem für die Stadt positiven Abschluss gebracht werden.

 

Zu 4.

Es ist davon auszugehen, dass im Zuge des Umbaus des ZOB die provisorische Anlegung von Haltestellen in diesem Bereich der Bahnhofstraße erforderlich wird.

Die Kosten für diese Vorarbeiten (400 € netto für den Einbau des Fundamentes Buswartehäuschen und je 190 € netto für die 5 Haltestellenschilder) sind geringfügig im Gegensatz zu einer sonst später erforderlichen Aufnahme des Pflasters incl. Erdbau zur Durchführung dieser Arbeiten.