Betreff
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2014
Vorlage
1525-JHA/2014
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Schuljugendarbeit werden vorbehaltlich der Genehmigung des beschlossenen Haushaltes oder der Bewilligung der Landesfördermittel in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Verein der Freunde und Förderer des Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Elisabeth- Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 in Höhe von 6.600,00 €

2.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe - Gymnasium für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 in Höhe von 6.000,00 €

3.      AWO Landesverband Thüringen e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 2. Staatlichen Regelschule „Oststadtschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 in Höhe von 4.410,00 €

4.      Förderverein Goetheschule e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014  in Höhe von 2.260,00 €

5.      Stadtjugendring Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule „Geschwister- Scholl“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 in Höhe von 6.000,00

6.      Kreissportbund Eisenach e.V. – Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2014 in Höhe von 2.730,00 €.

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§ 16,17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).

Die Anträge der Maßnahmeträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis zum 31.12.2013 für das Kalenderjahr 2014 gestellt und nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft.

Aus formellen Gründen wurde mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2014 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.

Für die Durchführung der Maßnahmen wurde das Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt hergestellt.

 

Das Gesamtantragsvolumen für die Förderung von Schuljugendarbeit 2014 beträgt 35.099 €. Unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (28.000 €) hätten die jeweiligen Antragssummen pauschal um 20,23 % gekürzt werden müssen.

Von dieser Verfahrensweise wurde bei den vorliegenden Vorschlägen zur Förderung abgewichen, weil die Träger, die nur geringe Fördermittel beantragt haben, einerseits bei der absoluten Förderung benachteiligt würden und andererseits mit den pauschal gekürzten Fördermitteln nicht mehr in der Lage sind, ihre Angebote durchzuführen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Maßnahmen am Elisabeth- Gymnasium, der Goetheschule und der Wartburgschule in gleicher Höhe zu fördern wie im Vorjahr, weil auch die Angebote weitestgehend gleich geblieben sind.

Die Förderung am Abbe- Gymnasium wurde gegenüber dem Vorjahr um 560 € auf 6.000 € gekürzt (2013 wurden 8.062 € beantragt, 6.730 € bewilligt und von diesen 2.000 € nicht verbraucht).

Für die Oststadtschule schlägt die Verwaltung eine Förderung von 4.410 € vor (2013 wurden 4.000 € beantragt, 3.260 bewilligt und von diesen 578 € nicht verbraucht). Allerdings wurde an dieser Schule die Angebotspalette 2014 um zwei Arbeitsgemeinschaften erweitert.

Für die G.- Scholl- Schule schlägt die Verwaltung eine Förderung von 6.000 € vor (2013 wurden 8.075 € beantragt, 6.575 € bewilligt und von diesen 800 € nicht verbraucht).

 

Mit dem Bewilligungszeitraum ist gewährleistet, dass die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden können und die Maßnahmeträger und Schulen einen eigenen zeitlichen und finanziellen Planungsspielraum innerhalb der drei, von der Förderung berührten Schulhalbjahre haben. Um den Trägern für den Einsatz der Fördermittel einen weiteren, eigenen  Spielraum zu ermöglichen,  soll bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden.

 

Insgesamt sind für die Förderung von Schuljugendarbeit in Eisenach 28.000,00 €  geplant.

Die Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“, aus der von der Stadtverwaltung Eisenach für das Förderjahr 2014 insgesamt 192.393,00 € beantragt wurden. Eine  Bewilligung der Landesmittel erfolgt,  wenn ein genehmigter Haushaltsplan vorliegt oder die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen ist. 

 

Bei den, nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen. Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen (i. d. R. Leistungsverträge mit freien Trägern) ist es möglich, die Fördervoraussetzungen für die Zuwendungen aus der Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ nach der Höhe zu erfüllen und damit den geforderten Eigenanteil nachzuweisen. 

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.171100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.718300 (Deckungskreis 040) jeweils 28.000,00 € für die Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit vorgesehen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel wird den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich der Bescheid zugesandt. Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1- Übersicht zur Förderung von  Schuljugendarbeit im Jahr 2014