Betreff
Förderung freier Träger zur Förderung entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und - erholung in der Stadt Eisenach
Vorlage
1528-JHA/2014
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit sowie der Familienbildung werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V., Caritasregion Südthüringen, für die Durchführung der Familienbildung „Familie und Musik“ vom 07.06. bis 09.06.2014 in Höhe von 700,00 €

2.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für die Kinderfreizeit „Auf mich kann man bauen“ vom 21. bis 25.07.2014 in Höhe von 400,00 €.

3.      Das Katholische Pfarramt St. Elisabeth für das Vater-Kind-Zelten vom 27. bis zum 29.06.2014 in Höhe von 150,00 €.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16,17 ThürKJHAG

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2013 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2014 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd. Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Eine Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen bzw. entsprechende ergänzende Kurzkonzepte befinden sich in der Anlage.

 

Zu 1.

Die Familienbildung vom 07. bis zum 09.06.2014 in Friedrichrode „Familie und Musik - ein Workshop zur Entdeckung musikalischer und handwerklicher Fähigkeiten in der Familie“ ist für 32 Eisenacher Familienmitglieder geplant und entspricht den Fördergrundsätzen der Richtlinie 11. Die Familienbildung wird seit mehreren Jahren vom Träger durchgeführt. Die jährlich wechselnden Themenschwerpunkte entsprechen der Forderung des §16 SGB VIII, auf die Interessen, Bedürfnisse und Erfahrungen der Familien in unterschiedlichen Lebenslagen einzugehen und sie zu befähigen, Erziehungsaufgaben besser wahrzunehmen und Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei zu lösen. Die Gesamtausgaben für die Eisenacher Teilnehmer betragen 2.100,00 €, die jeweils zu 1/3 durch Teilnehmerbeiträge, eine Zuwendung der Stiftung FamilienSinn sowie die beantragte Zuwendung getragen werden.

 

Zu 2.

Die Kinderfreizeit vom 21. bis 25.07.2014  im Marcel-Callo-Haus in Heiligenstadt mit dem Thema „Auf mich kann man bauen“ wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Teilnehmer aus Eisenach sowie 5 Betreuer beantragt. Neben der thematischen Beschäftigung der Übertragung der Charaktereigenschaften des Petrus auf die heutige Zeit wird besonderer Wert auf freizeitpädagogische Maßnahmen wie Spiel, Sport und Wanderungen gelegt. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 4.400,00 €.

 

Zu 3.

Das Abenteuer-Zelten mit Vätern und ihren Kindern vom 27. bis zum 29.06.2014 in Ruhla wurde vom Träger der Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung - zugeordnet, entspricht aber durch die intensive Förderung der Vater-Kind Beziehung den Ansprüchen einer Sondermaßnahme der Familienbildung entspr. § 16 SGB VIII unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Methoden. Die geplanten Gesamtkosten der Maßnahme für 38 Teilnehmer (darunter 30 Teilnehmer aus Eisenach) sowie 2 Betreuer betragen 1200,00 €. Auch durch die Höhe der beantragten Förderung und des berücksichtigungsfähigen Alters der Teilnehmer ist eine Anwendung der Verfahrens- und Formregeln der Richtlinie 1 nicht anwendbar. Aus diesen Gründen wird die beantragte Maßnahme der Richtlinie 11 zugeordnet.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen Richtlinien.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).


Anlagenverzeichnis:

 

-          Aufstellung der Antragsstellungen für die Förderung nach Richtlinien im Jahr 2014

-          ergänzende Konzepte, pädagogische Maßnahmebeschreibung