Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0002-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

Herrn/Frau                zum/zur Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach geregelt, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied führt.

 

Dem/Der Vorsitzenden obliegt die Leitung in den Sitzungen des Stadtrates. Der/Die Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus (vgl. § 41 ThürKO).

 

Die Wahl des/der Vorsitzenden des Stadtrates erfolgt nach dem Bestimmungen des
§ 39 Abs. 2 ThürKO.

 

Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, der stärksten Fraktion im Stadtrat zu.