Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach
Vorlage
0002-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach wählt:
Herrn/Frau zum/zur Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.
Begründung:
Dem/Der Vorsitzenden obliegt die Leitung in den Sitzungen des Stadtrates. Der/Die Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus (vgl. § 41 ThürKO).
Die Wahl des/der Vorsitzenden des Stadtrates
erfolgt nach dem Bestimmungen des
§ 39 Abs. 2 ThürKO.
Das Vorschlagsrecht für den Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, der stärksten Fraktion im Stadtrat zu.