I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach wählt:
Herrn/Frau .....................................
zum/zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach
und
Herrn/Frau
..................................... zum/zur zweiten stellvertretenden
Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.
Auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 ThürKO ist im § 6 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach geregelt, dass den Vorsitz im Stadtrat ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter führt.
Die Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates erfolgt nach dem Bestimmungen des § 39 Abs. 2 ThürKO.
Das Vorschlagsrecht für den stellvertretenden Vorsitz steht nach parlamentarischen Regelungen, welche sich auch das Verwaltungsorgan Stadtrat seit 1990 zu Eigen gemacht hat, für den ersten Stellvertreter der zweitstärksten Fraktion und daraus folgend für den zweiten Stellvertreter der drittstärksten Fraktion im Stadtrat zu.