I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.


II. Begründung:

 

§ 2 – Allgemeine Rechte und Pflichten der Stadtratsmitglieder, Mandatsniederlegung

Die Absätze 4 und 5 werden zur Korruptionsprävention eingefügt.

 

§ 3 - Teilnahmepflicht:

Hier wurde die Mitteilungspflicht an den Vorsitzenden auf das Büro des Stadtrates übertragen, weil dies praktikabler erscheint.

 

§ 4 – Fraktionen

Die Fraktionsstärke wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf 4 Mitglieder erhöht.

 

§ 8 – Sitzungsverlauf

§ 9 – Sitzungszeit, Sitzungsordnung

Hier handelt es sich um redaktionelle Änderungen.

 

§ 12 – Einbringung von Anträgen

Aufgrund der Änderung der Sitzungstermine erfolgt eine Anpassung der Antragsfristen in Absatz 3. Weiterhin wurde in Absatz 4 aufgenommen, dass Anträge einen Betreff enthalten müssen, damit ein Beratungspunkt präzise auf die Tagesordnung aufgenommen werden kann. Der Satz 4 des Absatzes 4 wurde aufgenommen, um eine Umgehung der Begrenzung der Anfragen zu verhindern.

 

§ 13 – Änderungsanträge

Durch die Aufnahme des Absatzes 4 wird eine abweichende Beschlussempfehlung eines Ausschusses einem Änderungsantrag gleichgestellt.

 

§ 15 – Verweisung und Zurückverweisung von Beschlussvorlagen und Anträgen in

Ausschüsse, Rücknahme von Beschlussvorlagen und Anträgen

Aufgrund der Neuregelung zur Zuständigkeit der Ausschüsse kann die Regelung in Absatz 1 gestrichen werden.

Durch die Aufnahme des neuen Absatzes 2 wird die bisherige Handhabung der Ausschussempfehlungen in der Geschäftsordnung schriftlich festgehalten.

 

§ 16 - Anträge zur Geschäftsordnung

Hier handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.

 

§ 17 – Anfragen

In Abs. 1 Satz 3 erfolgte die Aufnahme einer vereinfachten Formulierung, die aber am Umfang der Anfrage nichts ändert. Die Änderungen im Absatz 2 erfolgen in Anlehnung an die gängige Praxis und zur Vereinfachung der Abläufe.

 

§ 18a – Anfragen der Ortsteilbürgermeister

Es erfolgt die Aufnahme einer vereinfachten Formulierung, die aber am Umfang der Anfrage nichts ändert.

 

§ 22 – Abstimmung und Wahlen

Es werden Abstimmungskarten ausgereicht, die bei der Abstimmung genutzt werden.

 

§ 24 – Niederschrift

Aus Datenschutzgründen wurde die Aufnahme des Abwesenheitsgrundes in Absatz 2 gestrichen. Da nur noch Beschlussprotokolle angefertigt werden, ist es sinnvoll, wenn Schriftsätze der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.

 

§ 26 – Bildung von Ausschüssen

§ 27 – Haupt- und Finanzausschuss

§ 28 – Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport

§ 32 – Ausschuss für Soziales, Bildung Kultur und Gesundheitswesen

§ 34 – Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Tourismus - aufgehoben

Die Ausschüsse wurden als beschließende und somit öffentliche Ausschüsse in die neue Geschäftsordnung aufgenommen. Es erfolgte eine dezernatsbezogene Aufgabenzuordnung.

 

§ 40 – Einladungsfrist der Ausschüsse und Ortsteilräte, sonstiger Geschäftsgang der

Ausschüsse

Hier handelt es sich um eine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten. Eine Nutzung der Mikrophonanlage zu den Ausschusssitzungen ist erforderlich, um eine Archivierung zu garantieren.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Synopse der bisherigen Geschäftsordnung und dem Entwurf der Neufassung