Betreff
Wartburg-Sparkasse, hier: Wahl der städtischen Mitglieder des Verwaltungsrates
Vorlage
0013-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt

1.      Herrn/Frau ……………………… und

2.      Herrn/Frau ………………………

 

zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse Eisenach.


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse Eisenach bestimmt sich nach dem § 6 Abs. 1 der Satzung der Wartburg-Sparkasse.

 

Demnach besteht der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse aus:

 

1.                  dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,

2.                  sieben weiteren sachkundigen Mitgliedern und

3.                  vier Beschäftigten der Sparkasse.

 

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach ist gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Wartburg-Sparkasse stellvertretende Vorsitzender des Verwaltungsrates kraft Amtes.

 

Von den sieben weiteren sachkundigen Mitgliedern werden gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung der Wartburg-Sparkasse aus dem Kreis der zum Stadtrat wählbaren Personen vom Stadtrat zwei Mitglieder gewählt. Die übrigen fünf wählt der Kreistag.

 

Von den gewählten Mitgliedern dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte den Vertretungskörperschaften der Träger Wartburgkreis und Stadt Eisenach angehören.

 

§ 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach ist nicht anzuwenden, da nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung eine spezialgesetzliche Regelung anzuwenden ist:

 

Die Wahl erfolgt nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Sparkassengesetzes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt).

 

Hiernach wären ein Mandat von der CDU-Fraktion und ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE zu besetzen.