I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach wählt
1.
Herrn/Frau
……………………… und
2.
Herrn/Frau
………………………
zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse
Eisenach.
II. Begründung:
Die
Bildung und Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse
Eisenach bestimmt sich nach dem § 6 Abs. 1 der Satzung der Wartburg-Sparkasse.
Demnach
besteht der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse aus:
1.
dem Vorsitzenden und
dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,
2.
sieben weiteren
sachkundigen Mitgliedern und
3.
vier Beschäftigten der
Sparkasse.
Die
Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach ist gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der
Wartburg-Sparkasse stellvertretende Vorsitzender des Verwaltungsrates kraft
Amtes.
Von den
sieben weiteren sachkundigen Mitgliedern werden gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung
der Wartburg-Sparkasse aus dem Kreis der zum Stadtrat wählbaren Personen vom
Stadtrat zwei Mitglieder gewählt. Die übrigen fünf wählt der Kreistag.
Von den
gewählten Mitgliedern dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte den
Vertretungskörperschaften der Träger Wartburgkreis und Stadt Eisenach
angehören.
§ 9
Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach ist nicht anzuwenden, da nach § 9
Abs. 4 der Hauptsatzung eine spezialgesetzliche Regelung anzuwenden ist:
Die
Wahl erfolgt nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Sparkassengesetzes nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt).
Hiernach wären ein Mandat von der CDU-Fraktion und ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE zu besetzen.