I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach bestellt:
1.
Herrn/Frau …………………
2.
Herrn/Frau …………………
zu Verbandsräten des
Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis - Stadt Eisenach.
Ferner werden als
stellvertretende Verbandsräte
Herr/Frau ………………… als
Stellvertreter zu 1. und
Herr/Frau ………………… als
Stellvertreter zu 2. bestellt.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis – Stadt Eisenach bestellt und entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 20.000 Einwohner einen Verbandsrat.
Die Stadt Eisenach hat somit eine Zahl von 3 Verbandsräten zu entsenden. Jeder Verbandsrat hat 1 Stimme.
Die Oberbürgermeisterin ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) Verbandsrat kraft Amtes. Die Oberbürgermeisterin wird im Bedarfsfall durch ihren Vertreter im Amt vertreten.
Folglich sind zwei weitere Verbandsräte sowie deren Stellvertreter (§ 28 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 6 der Verbandssatzung) durch den neu konstituierten Stadtrat zu bestellen.
Da die Verbandssatzung hinsichtlich der Besetzung keine Vorgaben macht, ist nach § 9 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach das Stärkeverhältnis der Fraktionen zugrunde zu legen.
Hiernach ist ein Mandat von der CDU-Fraktion und ein Mandat von der Fraktion DIE LINKE zu besetzen