Betreff
Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG),
hier: Bestellung der städtischen Vertreter des Aufsichtsrates
Vorlage
0016-StR/2014
Aktenzeichen
20.1 / 81 01 05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach bestellt:

1.      Herrn/Frau ………………………,

2.      Herrn/Frau ………………………,

3.      Herrn/Frau ………………………,

4.      Herrn/Frau ………………………,

5.      Herrn/Frau ……………………… und

6.      Herrn/Frau ………………………

 

zu Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode.


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SWG bestimmt sich nach dem
§ 9 des Gesellschaftsvertrages i.d.F. vom 29.08.2011:

 

Der Aufsichtsrat der SWG besteht gemäß § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 7 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes stets Mitglied und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender. Er kann für die Dauer seiner Amtszeit einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle das Amt wahrnimmt. Diesen Vertreter kann er jederzeit wieder abberufen.

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt. Demnach sind jeweils 2 Sitze durch die CDU- und die DIE LINKE-Stadtratsfraktion sowie jeweils ein Sitz durch die B 90/Die Grünen/BfE- und die SPD-Stadtratsfraktion zu besetzen.