hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau …………………,
3.
Herr/Frau ………………… und
4.
Herr/Frau …………………
werden zu
weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Gründer- und
Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS) für die Dauer der laufenden kommunalen
Wahlperiode bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH bestimmt sich nach dem § 9 des Gesellschaftsvertrages.
Insgesamt setzt sich der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern zusammen. Der Oberbürgermeister ist Mitglied kraft Amtes und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender. Der Oberbürgermeister kann sich im Verhinderungsfalle durch seinen Vertreter im Amt vertreten lassen.
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach werden die Vertreter der Stadt Eisenach vom Stadtrat unter Berücksichtigung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestellt. Demnach sind jeweils 1 Sitz durch die CDU-, die DIE LINKE-, die B 90/Die Grünen/BfE- und die SPD-Stadtratsfraktion zu besetzen.