hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Herr/Frau …………………,
2.
Herr/Frau …………………,
3.
Herr/Frau ………………… und
4.
Herr/Frau …………………
werden zu
weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenacher
Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) für die Dauer der laufenden kommunalen
Wahlperiode bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH bestimmt sich nach dem § 10 des Gesellschaftsvertrages.
Der Aufsichtsrat der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH besteht gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt acht Mitgliedern. Entsprechend des Anteils der Sportbad Eisenach GmbH am Stammkapital der Gesellschaft sind durch den alleinigen Gesellschafter der Sportbad Eisenach GmbH, die Stadt Eisenach, vier Vertreter, darunter der Aufsichtsratsvorsitzende, zu entsenden.
Weitere
Festlegungen zum Verfahren der Bestellung bzw. Entsendung trifft der
Gesellschaftsvertrag nicht. Aus diesem Grund erfolgt die Bestellung gemäß § 9
Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Demnach sind
jeweils 1 Sitz durch die CDU-, die DIE LINKE-, die B 90/Die Grünen/BfE- und die
SPD-Stadtratsfraktion zu besetzen.