Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
hier: Bestellung der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0019-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herr/Frau ………………,

2.      Herr/Frau ……………… und

3.      Herr/Frau ………………

werden zu weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenach Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt und entsandt.

 

Die Entsendung von Herrn Maik Krüger als weiteres Aufsichtsratsmitglied der EWT für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode. Die Besetzung dieses Mandats mit einem Vertreter der Tourismuswirtschaft erfolgt dabei durch den Verkehrsverein Wartburgstadt Eisenach e.V.

 


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Eisenach Wartburgregion Touristik GmbH bestimmt sich nach dem § 9 des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus insgesamt fünf Mitgliedern, wobei der Oberbürger-meister gemäß § 9 Abs. 1 a des Gesellschaftsvertrages kraft seines Amtes Mitglied und zugleich Vorsitzender ist.

 

Die Stadt Eisenach entsendet im Übrigen nach § 9 Abs. 1 b des Gesellschaftsvertrages vier weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat.

 

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Verkehrsverein Wartburgstadt e.V. im Jahr 2006 wurde der Wunsch geäußert, einen Sitz im Aufsichtsrat nach dem Austritt aus der Gesellschaft wahrnehmen zu dürfen.

 

Aus kommunal- und gesellschaftsrechtlicher Sicht war die Festschreibung eines dauerhaften Entsenderechtes im Gesellschaftsvertrag der EWT für einen Nicht-Gesellschafter abzulehnen. Aus fachlicher Sicht ist ungeachtet dessen die Besetzung des Aufsichtsrates mit einem Vertreter aus dem Eisenacher Tourismusgewerbe uneingeschränkt zu unterstützen. Aus dem Grund wurde bei der erstmaligen Entsendung im Jahr 2006 dem Verkehrsverein für ein Mandat das Benennungsrecht in der laufenden Wahlperiode übertragen (StR 395/2006). Diese Verfahrensweise wird mit dem vorliegenden Beschluss für die neue Wahlperiode bestätigt.

 

Mit Schreiben vom 23.07.2014 schlägt der Verkehrsverein Herrn Maik Krüger, geschäftsführender Direktor des Eisenacher Sophienhotels, der bereits Mitglied des Aufsichtsrates EWT im Zeitraum 2009 – 2014 war, vor.

 

Weitere Festlegungen zum Verfahren der Bestellung bzw. Entsendung trifft die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Demnach sind jeweils 1 Sitz durch die CDU-, die DIE LINKE- und die B 90/Die Grünen/BfE-Stadtratsfraktion zu besetzen.