hier: Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Herr/Frau
……………… wird als weitere/r Vertreter/in der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG) für die Dauer der laufenden
kommunalen Wahlperiode bestellt.
Als
stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder werden
1.
Herr/Frau ………………… (für den Vertreter
kraft Amtes) und
2.
Herr/Frau …………………
bestellt.
II. Begründung:
Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel mbH bestimmt sich nach dem § 8 des Gesellschaftsvertrages.
Die Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH hat einen Aufsichtsrat, der sich nach § 8 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat einen Stellvertreter.
Die Stadt Eisenach stellt anteilsmäßig zwei Vertreter im Aufsichtsrat. Der Oberbürgermeister ist wie die gesetzlichen Vertreter der übrigen Gesellschafter geborenes Mitglied, so dass der Stadtrat noch ein Mitglied sowie nach § 8 Abs. 2 zwei Stellvertreter zu bestellen hat.
Festlegungen zum Modus der Bestellung trifft der Gesellschaftsvertrag nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach wäre das Mandat von der CDU - Stadtratsfraktion zu besetzen.
Jeweils ein Stellvertreter ist durch die CDU- bzw. Die Linke-Stadtratsfraktion zu benennen.