Betreff
Kommunale Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG)
hier: Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
0022-StR/2014
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Herr/Frau ……………… wird als stellvertretende/r Aufsichtsratsvorsitzende und

Herr/Frau ……………… als weitere/r Vertreter/in im Aufsichtsrat der Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.

 

Als stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder werden

1.      Herr/Frau ………………… (für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden) und

2.      Herr/Frau …………………

bestellt.


II. Begründung:

 

Die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach mbH (KVG) bestimmt sich nach § 8 des Gesellschaftsvertrages.

 

Der Aufsichtsrat der KVG hat gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages insgesamt sieben Mitglieder, wobei die Gesellschafter für jedes entsandte Mitglied auch einen Stellvertreter zu bestellen haben (§ 8 Abs. 3).

 

Auf die Stadt Eisenach entfallen anteilsmäßig zwei Aufsichtsratssitze. Ein Vertreter der Stadt ist zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

 

Gem. § 8 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 6 müssen die Mitglieder des Aufsichtsrates der KVG dem Stadtrat oder der Stadtverwaltung der Stadt Eisenach angehören.

 

Nach § 8 Abs. 2 sind bei der Bestellung der städtischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates durch die kommunalen Gesellschafter die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung zur Ausschussbesetzung anzuwenden. Somit gelten weiterhin die Regelungen gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Das Benennungsrecht für je einen Sitz steht den Stadtratsfraktionen der CDU und der LINKEN zu.