Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Gewerbesteuereinnahmen durch erneuerbare Energien
Vorlage
AF-0061/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Inwieweit hat sich dies 2009 positiv auf die Gewerbesteuereinnahmen in Eisenach ausgewirkt und wie hoch waren diese für Windenergieanlagen ?

 

Gibt es weitere Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt aus erneuerbaren Energien und in welcher Höhe ?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Veränderung des Zerlegungsmaßstabes insbesondere für Windkraftanlagen hat sich im Kalenderjahr 2009 noch nicht im Gewerbesteueraufkommen der Stadt Eisenach niedergeschlagen.

 

Das liegt zum einen daran, dass die Gesetzesänderung erst ab dem Veranlagungsjahr 2009 greift. Die Auswirkungen werden voraussichtlich nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2009 sichtbar, d.h. frühestens im Haushaltsjahr 2010 der Stadt Eisenach.

 

Zum anderen ist Voraussetzung für den Eintritt in die Steuerpflicht das Erwirtschaften eines Gewinnes. Erzielt das Gesamtunternehmen, in diesem Fall die Betreibergesellschaft von Windkraftanlagen keinen steuerpflichtigen Ertrag, so fällt auch kein Zerlegungsanteil bei den Standortgemeinden an.

 

Inwieweit sich der der Stadt Eisenach zufließende Zerlegungsanteil großer Energieversorgungsunternehmen auf Windenergie bzw. weitere erneuerbare Energien zurückführen lässt, ist aus den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht zu ermitteln.

 

Weitere Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Eisenach aus erneuerbaren Energien sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.